Allgemeine Geschäftsbedingungen
Privesta Academy 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Privesta Academy
Stand: 01.04.2026
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Bildungs-, Ausbildungs-, Kurs-, Assessment- und Vertriebsprogramme der Privesta Academy, einer Marke der Privesta GmbH (nachfolgend «PRIVESTA»).
Sie gelten für alle Anmeldungen und Vertragsabschlüsse, welche insbesondere über die Webseite, telefonisch, per Videocall, per E-Mail, elektronisch oder in den Büroräumlichkeiten von PRIVESTA erfolgen.
Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses zwischen PRIVESTA und den teilnehmenden Personen.
Für Personen, welche beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) angemeldet sind oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung beziehen, kann eine besondere RAV-Ausbildungsvariante gemäss Ziffer 3.2 angeboten werden. Diese Variante ist ausdrücklich vom regulären Academy-Programm mit möglicher Vertriebsphase, Bonusregelung und späterer Zusammenarbeit zu unterscheiden.
- Zweck des Programms
Das Programm der Privesta Academy dient insbesondere:
- der fachlichen Ausbildung im Bereich Immobilienvermittlung;
- der Vermittlung von Grundlagen zu Immobilien, Kapitalanlagen, Beratung und Vertrieb;
- der persönlichen Eignungs- und Motivationsabklärung;
- der Vorbereitung auf eine mögliche spätere Tätigkeit als externer Vertriebspartner, sofern die reguläre Programmvariante vereinbart wurde;
- sowie der Qualitätssicherung vor einem allfälligen Kontakt mit Kunden und Leads von PRIVESTA.
Diese AGB begründen weder ein Arbeitsverhältnis noch einen Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrages oder Vertriebspartnervertrages.
Eine spätere Zusammenarbeit mit PRIVESTA, insbesondere als externer Vertriebspartner oder im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, entsteht ausschliesslich durch Abschluss eines separaten schriftlichen Vertrages.
Das Bestehen der Abschlussprüfung, das Erreichen von Zielvorgaben oder die Teilnahme am Programm begründen keinen automatischen Anspruch auf eine Festanstellung, Vertriebspartnerschaft oder sonstige Zusammenarbeit. Eine solche Zusammenarbeit muss ausdrücklich in einem separaten schriftlichen Vertrag vereinbart werden.
Bei der RAV-Ausbildungsvariante gemäss Ziffer 3.2 besteht ausdrücklich keine Joboption, keine Vertriebsphase, keine Vertriebspartnerschaft, keine Anstellungsoption, kein Anspruch auf Leads, kein Anspruch auf Provisionen und kein Anspruch auf Bonuszahlungen.
- Programmvarianten
PRIVESTA kann unterschiedliche Programmvarianten anbieten. Massgebend ist jeweils die in der individuellen Anmelde-, Assessment- oder Ausbildungsvereinbarung ausdrücklich vereinbarte Programmvariante.
3.1 Reguläres Privesta Academy Programm
Das reguläre Privesta Academy Programm umfasst eine kostenpflichtige Ausbildungs- und Assessmentphase mit schriftlicher Abschlussprüfung. Nach bestandener Abschlussprüfung kann PRIVESTA nach freiem Ermessen eine Vertriebsphase als externer, selbstständig erwerbender Vertriebspartner anbieten, sofern sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind und ein separater schriftlicher Vertriebspartnervertrag abgeschlossen wird.
Nur bei der regulären Programmvariante können die Bestimmungen über Vertriebsphase, Leads, praktische Zielvorgaben, Bonus und mögliche spätere Zusammenarbeit Anwendung finden.
Auch bei der regulären Programmvariante entsteht kein Anspruch auf eine Vertriebsphase, Festanstellung, Bonuszahlung, Provision, Leadzuteilung oder sonstige Zusammenarbeit, sofern die dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt und die entsprechenden separaten Verträge nicht abgeschlossen wurden.
3.2 Besondere RAV-Ausbildungsvariante – reine Ausbildung ohne Job-, Vertriebs- oder Anstellungsoption
PRIVESTA kann für Personen, welche beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) angemeldet sind oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung beziehen, eine besondere Ausbildungsvariante anbieten.
Diese Variante dient ausschliesslich der fachlichen Weiterbildung im Bereich Immobilien, Kapitalanlagen, Immobilienvermittlung, Beratung und Vertrieb. Sie stellt ein reines Bildungsangebot dar.
Bei der RAV-Ausbildungsvariante bestehen ausdrücklich:
- kein Anspruch auf eine Vertriebsphase;
- kein Anspruch auf Abschluss eines Vertriebspartnervertrages;
- kein Anspruch auf eine Festanstellung;
- kein Anspruch auf eine spätere Anstellung bei PRIVESTA;
- kein Anspruch auf Leads, Kundenzugänge oder Verkaufschancen;
- kein Anspruch auf Provisionen, Bonuszahlungen oder sonstige Vergütungen;
- keine Zusicherung einer späteren Erwerbstätigkeit bei oder für PRIVESTA;
- keine Teilnahme an einer praktischen Vertriebsphase;
- keine Vermittlung von Arbeitsstellen durch PRIVESTA.
Die Teilnahme an der RAV-Ausbildungsvariante begründet weder ein Arbeitsverhältnis noch ein Praktikumsverhältnis noch ein selbstständiges Vertriebspartnerverhältnis.
Die bestandene Abschlussprüfung bestätigt lediglich den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung bzw. den fachlichen Leistungsnachweis. Daraus entsteht kein Anspruch auf eine Zusammenarbeit mit PRIVESTA.
Eine spätere nebenberufliche Zusammenarbeit mit PRIVESTA kann frühestens dann geprüft werden, wenn die teilnehmende Person:
- die schriftliche Abschlussprüfung bestanden hat;
- über eine feste Hauptanstellung oder eine anderweitige tragfähige Erwerbssituation verfügt;
- nicht mehr im Widerspruch zu allfälligen Pflichten gegenüber RAV, Arbeitslosenkasse, Sozialversicherungen oder Behörden handelt;
- und mit PRIVESTA eine neue, separate schriftliche Vereinbarung abschliesst.
Eine solche spätere nebenberufliche Zusammenarbeit ist nicht Bestandteil der RAV-Ausbildungsvariante. Sie wird weder garantiert noch zugesichert und steht im freien Ermessen von PRIVESTA.
Die teilnehmende Person ist selbst dafür verantwortlich, vor der Anmeldung und während der Teilnahme abzuklären, ob die Teilnahme am Bildungsangebot mit ihren Pflichten gegenüber RAV, Arbeitslosenkasse, Sozialversicherungen, Steuerbehörden oder anderen Stellen vereinbar ist.
Sofern keine ausdrückliche schriftliche Bewilligung oder Kostenübernahme durch die zuständige Behörde vorliegt, handelt es sich bei der RAV-Ausbildungsvariante um ein privates Bildungsangebot.
- Programmstruktur
Die nachfolgende Programmstruktur gilt für das reguläre Privesta Academy Programm, sofern nicht ausdrücklich die RAV-Ausbildungsvariante gemäss Ziffer 3.2 vereinbart wurde.
Das reguläre Programm besteht aus zwei klar getrennten Phasen sowie einer möglichen späteren Festanstellung:
- Phase 1 – Ausbildungs- und Assessmentphase, kostenpflichtige Ausbildung mit schriftlicher Abschlussprüfung;
- Phase 2 – Vertriebsphase als externer, selbstständig erwerbender Vertriebspartner, sofern sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind und ein separater schriftlicher Vertriebspartnervertrag abgeschlossen wird;
- mögliche spätere Festanstellung, sofern ein separater Arbeitsvertrag abgeschlossen wird.
Bei der RAV-Ausbildungsvariante entfällt Phase 2 vollständig. Es findet keine Vertriebsphase als externer Vertriebspartner statt. Ebenso besteht keine mögliche spätere Festanstellung im Rahmen dieses Bildungsangebotes.
4.1 Phase 1 – Fachliches Assessment / Ausbildungsphase
Die erste Phase dauert drei (3) Monate und dient ausschliesslich der fachlichen Ausbildung, Prüfungsvorbereitung und Eignungsabklärung.
Die Ausbildungsphase umfasst insgesamt acht (8) Schulungseinheiten à ca. vier (4) Stunden.
Die Schulungen können vor Ort, hybrid, online oder im Selbststudium über ein von PRIVESTA eingesetztes Lernmanagementsystem (LMS) durchgeführt werden. PRIVESTA bestimmt die konkrete Durchführungsform nach organisatorischen, fachlichen und betrieblichen Kriterien.
Während der Ausbildungsphase besteht:
- kein Arbeitsverhältnis;
- kein Praktikumsverhältnis;
- kein Vertriebspartnerverhältnis;
- keine Pflicht zur Erwerbstätigkeit;
- kein Anspruch auf Lohn, Spesen, Bonus, Provision oder sonstige Entschädigung.
4.2 Phase 2 – Vertriebsphase als externer Vertriebspartner
Nach erfolgreichem Bestehen der schriftlichen Abschlussprüfung kann PRIVESTA der teilnehmenden Person im Rahmen des regulären Academy-Programms anbieten, eine Vertriebsphase als externer, selbstständig erwerbender Vertriebspartner zu absolvieren.
Diese Phase dauert grundsätzlich drei (3) Monate. Sie beginnt nur, wenn:
- die schriftliche Abschlussprüfung bestanden wurde;
- PRIVESTA die fachliche und persönliche Eignung bestätigt;
- ein separater schriftlicher Vertriebspartnervertrag abgeschlossen wurde;
- die Voraussetzungen gemäss Ziffer 26 (Strike-Regel) erfüllt sind;
- keine schwerwiegenden Pflichtverletzungen oder Ausschlussgründe vorliegen.
Der Vertriebspartner ist selbstständig erwerbend. Er trägt sein eigenes unternehmerisches Risiko und ist für die Anmeldung bei den Sozialversicherungen, insbesondere AHV, sowie für sämtliche Steuern und Abgaben selbst verantwortlich. Ein Arbeitsverhältnis im Sinne des Obligationenrechts entsteht durch die Vertriebsphase nicht.
Ein Anspruch auf eine Vertriebsphase besteht nicht allein aufgrund des Bestehens der schriftlichen Prüfung. Der Übertritt liegt im Ermessen von PRIVESTA und setzt den Abschluss eines separaten Vertriebspartnervertrags voraus.
Diese Bestimmungen gelten nicht für Teilnehmende der RAV-Ausbildungsvariante. Bei diesen Personen ist die Vertriebsphase ausgeschlossen und nicht Bestandteil des gebuchten Bildungsangebots.
4.3 Mögliche Festanstellung
Bei Bestehen der schriftlichen Abschlussprüfung und erfolgreichem Abschluss der im Vertriebspartnervertrag definierten Zielvorgaben kann PRIVESTA der teilnehmenden Person eine weitere Zusammenarbeit anbieten, insbesondere im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses.
Ein Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrages besteht nur, wenn dies ausdrücklich in einem separaten schriftlichen Vertrag vereinbart wurde. Sämtliche Anstellungsbedingungen werden ausschliesslich in einem solchen separaten Arbeitsvertrag geregelt.
Für Teilnehmende der RAV-Ausbildungsvariante besteht keine Job-, Anstellungs- oder Vertriebspartneroption. Eine spätere Zusammenarbeit kann nur ausserhalb dieses Bildungsangebotes, nach bestandener Abschlussprüfung, nach Aufnahme einer festen Hauptanstellung oder anderweitig tragfähigen Erwerbssituation und nach Abschluss einer separaten schriftlichen Vereinbarung geprüft werden.
- Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder elektronisch. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme der Anmeldung bzw. mit Unterzeichnung oder Bestätigung der Assessment-, Ausbildungs- oder Kursvereinbarung zustande.
Die Anzahl Ausbildungsplätze ist beschränkt. Die Kursplätze werden grundsätzlich in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben, unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung und der Annahme durch PRIVESTA.
Jede Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet die teilnehmende Person zur Zahlung der in der Anmeldebestätigung, Assessmentvereinbarung oder Ausbildungsvereinbarung ausgewiesenen Kursgebühr.
Nach der Anmeldung erhält die teilnehmende Person einen Stundenplan und Rechnungen mit verbindlichen Zahlungsinformationen. Diese sind unverzüglich zu prüfen. Allfällige Fehler sind PRIVESTA unverzüglich mitzuteilen.
Bei Programmen über CHF 1’000.– kann PRIVESTA eine qualifizierte Zustimmung verlangen, insbesondere durch handschriftliche Unterzeichnung, elektronische Signatur, schriftliche Bestätigung per E-Mail oder sonstige von PRIVESTA akzeptierte Bestätigungsformen.
Die jeweilige Programmvariante, insbesondere reguläres Academy-Programm oder RAV-Ausbildungsvariante, wird in der individuellen Vereinbarung ausgewiesen. Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung einer Vertriebsphase oder Joboption besteht keine solche Option.
- Widerrufsrecht
Ein allfälliger Widerruf hat schriftlich per Brief oder E-Mail an PRIVESTA zu erfolgen. Massgebend ist das Datum der Absendung.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen zum Rücktritt gemäss Ziffer 11.
- Korrespondenz und Mitteilungen
PRIVESTA verwendet für Rechnungen, Kursunterlagen, Informationen und sonstige Mitteilungen den von der teilnehmenden Person angegebenen oder gewünschten Korrespondenzweg.
Es obliegt der Sorgfaltspflicht der teilnehmenden Person, diesen regelmässig zu prüfen und PRIVESTA über Änderungen unverzüglich zu informieren.
Mitteilungen an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse oder Postadresse gelten als zugestellt.
- Kursgebühr und Zahlungsmodalitäten
Die Höhe der Teilnahmegebühr für das fachliche Assessment bzw. die Ausbildung richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preisliste und ist in der individuellen Assessment-, Ausbildungs- oder Kursvereinbarung verbindlich ausgewiesen.
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inklusive allfälliger Mehrwertsteuer (MwSt.), sofern eine solche geschuldet ist.
Die Kursgebühr ist vor Kursbeginn vollständig zu begleichen, sofern keine Ratenzahlung vereinbart wurde.
Zahlungsmöglichkeiten können insbesondere sein:
- Rechnung;
- TWINT;
- Kreditkarte;
- Ratenzahlung nach individueller Vereinbarung.
Teilzahlungen sind nur auf Anfrage und nach freiem Ermessen von PRIVESTA möglich. Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht.
Das Nichtbezahlen der Kursgebühr gilt nicht als Abmeldung.
Sind teilnehmende Person und Rechnungsempfänger nicht identisch, haften beide solidarisch für sämtliche Forderungen von PRIVESTA.
Bei der RAV-Ausbildungsvariante ist die Kursgebühr eine reine Ausbildungsgebühr. Sie wird nicht mit einer späteren Vertriebsleistung, einem Bonus, einer Provision, einer Anstellung oder einer Jobchance verrechnet.
- Preisgarantie
Die individuell vereinbarte Kursgebühr bleibt für die Dauer des gebuchten Bildungsangebots unverändert.
Nach Kündigung, Wiederanmeldung, Unterbruch mit Neuanmeldung oder Übertritt in ein anderes Bildungsangebot gelten die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Gebühren.
PRIVESTA behält sich vor, Programm, Preise und AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse jederzeit anzupassen. Massgebend ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Fassung.
- Lernmedien und Zusatzkosten
In der Kursgebühr sind die von PRIVESTA zur Verfügung gestellten Lernmedien enthalten, sofern diese ausdrücklich als enthalten bezeichnet werden.
Nicht in der Kursgebühr enthalten sind insbesondere Reise- und Unterkunftskosten, Verpflegungskosten, Gebühren für Wiederholungsprüfungen, persönliche Studienhilfsmittel, technische Ausrüstung, externe Prüfungsgebühren sowie Kosten Dritter, sofern diese nicht ausdrücklich als enthalten bezeichnet werden.
E-Book-Lizenzen, digitale Zugänge oder Zugangscodes werden nach Zustellung oder Freischaltung nicht zurückerstattet.
- Abmeldung, Rücktritt und Umbuchung
Die Dauer des Vertrags richtet sich nach dem gebuchten Programm und ist befristet.
Vorbehältlich eines allfälligen Widerrufsrechts gemäss Ziffer 6 kann PRIVESTA die Gebühr je nach Abmeldezeitpunkt gemäss folgender Regelung ganz oder teilweise erlassen:
- Ab 7 Kalendertage vor Kursbeginn: kein Erlass bzw. keine Rückerstattung des Kursgeldes;
- ab 14 bis 8 Kalendertage vor Kursbeginn: 50 % des Kursgeldes geschuldet;
- ab 21 bis 15 Kalendertage vor Kursbeginn: 20 % des Kursgeldes geschuldet;
- ab 44 bis 22 Kalendertage vor Kursbeginn: CHF 150.– Bearbeitungsgebühr.
Eine Umbuchung entspricht einer Abmeldung. Die Bestimmungen für Abmeldungen gelten entsprechend für Umbuchungen.
PRIVESTA behält sich vor, Forderungen Dritter, insbesondere für Übernachtung, Verpflegung, Reise, externe Prüfungsgebühren, Lizenzen oder Lernmittel, zusätzlich zur Rücktrittsgebühr zu verrechnen.
Nach Kursbeginn besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Erlass des Kursgeldes. Dies gilt insbesondere bei Nichtantritt, Abbruch durch die teilnehmende Person, Nichtbestehen der Prüfung, Nichterreichen persönlicher Lernziele, Nichterreichen praktischer Ziele in einer späteren Vertriebsphase, Wegfall der Bonus- oder Anstellungsmöglichkeit infolge Strike-Regel sowie Ausschluss durch PRIVESTA.
Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, familiäre Verpflichtungen, berufliche Veränderungen oder sonstige persönliche Gründe begründen nach Kursbeginn keinen Anspruch auf Rückerstattung, Reduktion oder Erlass der Kursgebühr.
PRIVESTA kann bei nachgewiesener Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder anderen wichtigen Gründen nach freiem Ermessen einen zeitlich befristeten Unterbruch des Assessments bzw. der Ausbildung, nachfolgend «Time-Stop», gewähren.
Der Time-Stop beträgt maximal fünf (5) Monate. Während dieser Zeit ruht die Teilnahme am Assessment bzw. an der Ausbildung. Die Kursgebühr bleibt vollständig geschuldet. Bereits bezahlte Kursgelder werden nicht zurückerstattet.
Nach Ablauf des bewilligten Time-Stops kann die teilnehmende Person nach Absprache mit PRIVESTA an einem späteren passenden Assessment oder Kurs teilnehmen, sofern ein entsprechender Kurs durchgeführt wird und ein Platz verfügbar ist.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Starttermin, Durchführungsort, Kursleiter, Unterrichtsform oder Stundenplan besteht nicht.
Wird das Assessment bzw. die Ausbildung nach Ablauf des Time-Stops nicht fortgesetzt oder ist eine Fortsetzung aus Gründen, die nicht von PRIVESTA zu vertreten sind, nicht möglich, gilt das Assessment bzw. die Ausbildung als beendet. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
Nicht besuchte Lektionen, Schulungen, Coachings oder Termine können nicht nachgeholt werden, sofern PRIVESTA keine abweichende schriftliche Regelung trifft. Dafür bezahlte Kursgelder werden nicht zurückerstattet.
- Kursdurchführung, Mindestteilnehmerzahl und organisatorische Änderungen
Um Kurse unter geeigneten Bedingungen durchführen zu können, legt PRIVESTA für jedes Bildungsangebot eine minimale und maximale Teilnehmerzahl fest. Diese kann bei Bedarf angepasst werden.
Aus organisatorischen Gründen behält sich PRIVESTA vor, Kurse zeitlich zu verschieben, zusammenzulegen, Durchführungsorte oder Kursleitungen zu ändern, Stellvertretungen einzusetzen, Präsenzunterricht in Fernunterricht umzuwandeln, Unterricht über ein LMS durchzuführen oder Kurse in angepasster Form durchzuführen.
Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt, Krankheit, behördlichen Anordnungen, technischen Störungen, ungenügender Teilnehmerzahl oder anderen Gründen, welche eine ordentliche Durchführung erschweren oder verunmöglichen.
Bei ungenügender Teilnehmerzahl kann PRIVESTA den Kurs absagen. Bereits bezahlte Kursgelder werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, Ersatz von Reise-, Unterkunfts-, Arbeitsausfall- oder Folgekosten, sind ausgeschlossen.
- Unterrichtsorganisation und höhere Gewalt
Der Unterricht findet gemäss Ausschreibung statt: physisch in den Räumlichkeiten von PRIVESTA bzw. an kommunizierten externen Unterrichtsorten, virtuell, hybrid oder im Selbststudium über das LMS.
PRIVESTA behält sich das Recht vor, Unterricht im Klassenzimmer zu denselben Konditionen in Fernunterricht, Hybridunterricht oder Selbststudium umzuwandeln, wenn die Durchführung des Präsenzunterrichts nicht aufrechterhalten werden kann oder organisatorische, betriebliche, behördliche oder technische Gründe dies erforderlich machen.
Eine solche Umstellung berechtigt nicht zur Rückerstattung oder Reduktion der Kursgebühr.
- Unterbruch des Assessments / Time-Stop
Ein Unterbruch des Assessments bzw. der Ausbildung ist nur aus wichtigem Grund möglich, insbesondere bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder anderen schwerwiegenden persönlichen Umständen.
Der Unterbruch ist schriftlich bei PRIVESTA zu beantragen und wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch PRIVESTA wirksam.
PRIVESTA kann geeignete Nachweise verlangen, insbesondere:
- Arztzeugnis bei Krankheit oder Unfall;
- ärztliche Bestätigung bei schwangerschaftsbedingten Einschränkungen;
- sonstige geeignete Nachweise bei wichtigen persönlichen Gründen.
Ein bewilligter Unterbruch führt nicht zu einer Rückerstattung, Reduktion oder einem Erlass der Kursgebühr.
Die Kursgebühr bleibt vollständig geschuldet.
Der Time-Stop beträgt maximal fünf (5) Monate. Nach Ablauf dieser Frist entscheidet PRIVESTA über die Möglichkeit einer Wiederaufnahme und die Anrechnung bereits absolvierter Leistungen.
Wird das Assessment bzw. die Ausbildung nicht innerhalb der bewilligten Frist fortgesetzt, gilt es bzw. sie als beendet. Eine spätere Teilnahme ist nur durch neue Anmeldung oder mit ausdrücklicher Zustimmung von PRIVESTA möglich.
Schwangerschaft oder schwangerschaftsbedingte Einschränkungen gelten nicht als Fehlverhalten. Sie begründen jedoch keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Auf Antrag kann PRIVESTA einen Time-Stop gemäss dieser Ziffer gewähren.
- Absenzen, Abmeldungen und Arztzeugnis
Die Teilnahme an verpflichtenden Schulungen, Präsenzterminen, Online-Terminen, Coachings und Prüfungsterminen ist verbindlich.
Kann eine teilnehmende Person an einem verpflichtenden Termin nicht teilnehmen, muss die Abmeldung mindestens 24 Stunden vor dem Termin schriftlich per E-Mail an:
erfolgen.
Abmeldungen per Telefon, WhatsApp, Chat oder mündlich gelten nur dann als wirksam, wenn PRIVESTA diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Abmeldungen am selben Tag gelten grundsätzlich als unentschuldigt.
Bei krankheitsbedingtem Fehlen muss zwingend ein Arztzeugnis vorgelegt werden. Das Arztzeugnis ist unverzüglich, spätestens jedoch innert 48 Stunden nach dem verpassten Termin, per E-Mail an academy@privesta.ch einzureichen.
Ohne fristgerecht eingereichtes Arztzeugnis gilt das Fehlen als unentschuldigt.
Ein Arztzeugnis muss lediglich die Teilnahmeunfähigkeit und deren Zeitraum bestätigen. Eine Diagnose muss nicht offengelegt werden.
Unentschuldigtes Fehlen, verspätete Abmeldungen oder Nichterscheinen können als Strike gemäss Ziffer 26 gewertet werden.
- Studiengangsrelevante Dokumente und Reglemente
Alle studiengangsrelevanten Dokumente bilden einen integrierenden Bestandteil dieser AGB. Dazu gehören insbesondere Kurs- und Prüfungsreglemente, Stunden- und Datenpläne, Verhaltensregeln, Wegleitungen, LMS-Informationen, Vertriebsunterlagen, Provisionsvereinbarungen sowie Datenschutz-, IT- und Social-Media-Reglemente.
PRIVESTA kann im Rahmen ihres Weisungsrechts weitere Dokumente und Reglemente als verbindlich erklären.
Bei der RAV-Ausbildungsvariante gelten keine Vertriebsunterlagen, Provisionsvereinbarungen, Leadvereinbarungen oder Vertriebspartnerregelungen, sofern solche nicht ausdrücklich in einem späteren separaten schriftlichen Vertrag vereinbart werden.
- Bildungsportal und technische Voraussetzungen
Für die Teilnahme können folgende Voraussetzungen erforderlich sein: internetfähiger Computer, gängiges Betriebssystem, Office-Programme, stabile Internetverbindung, persönliche E-Mail-Adresse und Zugriff auf digitale Lernplattformen.
Zugangsrechte zum Bildungsportal, LMS oder zu digitalen Lerninhalten sind personenbezogen, nicht übertragbar und nur für die rechtlich zulässige Nutzung im Rahmen des gebuchten Bildungsangebots bestimmt. Dritten darf kein Zugang verschafft werden.
Mit Austritt, Ausschluss oder Ende des Bildungsangebots endet der Zugang zu den bildungsangebotsrelevanten Inhalten.
Werden im Rahmen der Nutzung des Bildungsportals Inhalte, Arbeitsergebnisse, Know-how oder Immaterialgüterrechte geschaffen, erhält PRIVESTA daran ein unentgeltliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht, soweit dies für Ausbildungs-, Dokumentations-, Qualitäts- oder Weiterentwicklungszwecke erforderlich ist.
- Schriftliche Abschlussprüfung
Die Ausbildungsphase endet mit einer schriftlichen Abschlussprüfung. Diese findet nach Abschluss der dreimonatigen Ausbildungsphase statt.
Die Prüfung dient der Beurteilung, ob die teilnehmende Person über das notwendige fachliche Grundwissen verfügt, um die vermittelten Inhalte im Bereich Immobilien, Kapitalanlagen, Immobilienvermittlung, Beratung und Vertrieb sachgerecht wiederzugeben und anzuwenden.
Die erste Teilnahme an der Abschlussprüfung ist in der Kursgebühr enthalten. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die von PRIVESTA festgelegten Mindestanforderungen erfüllt sind.
Bei der regulären Programmvariante kann das Bestehen der Prüfung eine Voraussetzung für einen möglichen Übergang in Phase 2 darstellen. Aus dem Bestehen der Prüfung allein entsteht jedoch kein Anspruch auf eine Vertriebsphase, Festanstellung, Provision, Bonus oder sonstige Zusammenarbeit.
Bei der RAV-Ausbildungsvariante bestätigt das Bestehen der Prüfung ausschliesslich den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung bzw. den fachlichen Leistungsnachweis. Ein Übergang in eine Vertriebsphase, eine Anstellung, eine Vertriebspartnerschaft, eine Bonusberechtigung, eine Provisionsmöglichkeit oder eine Leadzuteilung ist bei dieser Variante ausgeschlossen.
Bei Nichtbestehen kann die Prüfung einmal wiederholt werden. Für die Wiederholungsprüfung wird eine Gebühr von CHF 150.– erhoben. Weitere Wiederholungen sind ausgeschlossen, sofern PRIVESTA nicht ausdrücklich etwas anderes bewilligt.
Auch nach Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung bleibt die volle Kursgebühr geschuldet.
- Vertriebsphase – Praktischer Befähigungsnachweis
Diese Ziffer gilt ausschliesslich für Teilnehmende des regulären Academy-Programms, welche die schriftliche Abschlussprüfung bestanden haben, von PRIVESTA für geeignet befunden wurden und mit PRIVESTA einen separaten schriftlichen Vertriebspartnervertrag abgeschlossen haben.
Nach Bestehen der schriftlichen Abschlussprüfung und Abschluss eines separaten schriftlichen Vertriebspartnervertrags kann die teilnehmende Person eine dreimonatige Vertriebsphase als selbstständig erwerbender externer Vertriebspartner absolvieren.
Im Vertriebspartnervertrag werden insbesondere geregelt: Rechte und Pflichten der Parteien, Provisionsansprüche, Bonusregelungen, Umgang mit Leads, Datenschutz und Vertraulichkeit, Abrechnung sowie Beendigung der Zusammenarbeit.
Als praktischer Befähigungsnachweis können mindestens zwei (2) erfolgreich abgeschlossene Immobilienvermittlungen oder Immobilienverkäufe während der Vertriebsphase verlangt werden. Eine Vermittlung bzw. ein Verkauf gilt als erfolgreich abgeschlossen, sobald gemäss Vertriebspartnervertrag der Provisionsanspruch entstanden und die Provision an PRIVESTA ausbezahlt worden ist.
Ohne Abschluss eines Vertriebspartnervertrags besteht kein Anspruch auf Leads, Verkaufschancen, Provisionen, Bonuszahlungen, Festanstellung oder sonstige Zusammenarbeit.
Diese Ziffer findet auf die RAV-Ausbildungsvariante keine Anwendung. Teilnehmende dieser Variante absolvieren ausschliesslich die Ausbildungsphase und die schriftliche Abschlussprüfung. Ein praktischer Befähigungsnachweis durch Immobilienvermittlungen oder Immobilienverkäufe ist nicht Bestandteil der RAV-Ausbildungsvariante.
- Freiwillige Eigeninitiative während der Ausbildungsphase
Während der Ausbildungsphase können Teilnehmende des regulären Academy-Programms freiwillig Interesse an der Tätigkeit zeigen, eigene Kontakte einbringen oder mögliche Geschäftschancen an PRIVESTA melden.
Eine eigenständige Beratung, Vermittlung oder Betreuung von Kunden im Namen von PRIVESTA ist während der Ausbildungsphase nur zulässig, wenn PRIVESTA dies ausdrücklich vorgängig schriftlich bewilligt.
Allfällige Provisions-, Bonus- oder Vergütungsansprüche entstehen während der Ausbildungsphase nur, wenn hierzu eine separate schriftliche Vereinbarung besteht.
Bei der RAV-Ausbildungsvariante ist eine vertriebliche Eigeninitiative im Namen oder zugunsten von PRIVESTA ausgeschlossen. Teilnehmende der RAV-Ausbildungsvariante dürfen während der Ausbildung keine Kunden beraten, keine Vermittlungen tätigen, keine Leads bearbeiten, keine Verkaufschancen verfolgen und keine Tätigkeiten im Namen von PRIVESTA ausüben.
- Kein Lohnanspruch während der Ausbildungsphase
Während der dreimonatigen Ausbildungsphase besteht kein Anspruch auf Lohn, Fixum, Provision, Spesen, Bonus, Entschädigung, Ersatz von Zeitaufwand oder sonstige Vergütung.
Die Teilnahme erfolgt zur fachlichen Ausbildung, Prüfungsvorbereitung und persönlichen Weiterentwicklung.
Allfällige spätere Provisions- oder Bonusansprüche entstehen ausschliesslich im Rahmen eines separaten Vertriebspartner- oder Arbeitsvertrags und nur, wenn die dort geregelten Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei der RAV-Ausbildungsvariante bestehen keine späteren Provisions- oder Bonusansprüche aus dem Bildungsangebot. Die Kursgebühr wird nicht zurückerstattet, verrechnet oder kompensiert, wenn die teilnehmende Person die Prüfung besteht oder zu einem späteren Zeitpunkt anderweitig berufstätig wird.
- Bonus und mögliche weitere Zusammenarbeit
Die nachfolgenden Bonus- und Zusammenarbeitsregelungen gelten ausschliesslich für das reguläre Academy-Programm mit möglicher Vertriebsphase. Sie gelten nicht für die RAV-Ausbildungsvariante.
Teilnehmende der RAV-Ausbildungsvariante haben keinen Anspruch auf Bonus, Rückerstattung der Kursgebühr, Verrechnung der Kursgebühr mit späteren Leistungen, Provisionen, Leads, Vertriebschancen, Festanstellung oder sonstige Zusammenarbeit.
22.1 Voraussetzungen
Voraussetzungen für den Bonus gemäss Ziffer 22.2 sowie für ein allfälliges Angebot zur weiteren Zusammenarbeit gemäss Ziffer 22.3 sind kumulativ:
- Bestehen der schriftlichen Abschlussprüfung gemäss Ziffer 18;
- Abschluss eines gültigen Vertriebspartnervertrags und Erbringung von mindestens zwei (2) erfolgreichen Immobilienvermittlungen oder Immobilienverkäufen gemäss Ziffer 19 während der Vertriebsphase;
- vollständige Bezahlung der Assessmentgebühr und sämtlicher offener Forderungen gegenüber PRIVESTA;
- Erfüllung sämtlicher Pflichten aus dem Vertriebspartnervertrag, insbesondere im Umgang mit Leads, Kundendaten und vertraulichen Informationen;
- keine Anwendung der Strike-Regel gemäss Ziffer 26 mit Wegfall der Bonusberechtigung;
- keine schwerwiegenden Pflichtverletzungen und kein Sofortausschluss gemäss Ziffer 27.
22.2 Bonus
Bei Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen gemäss Ziffer 22.1 erhält die teilnehmende Person des regulären Academy-Programms einen einmaligen Bonus in Höhe der gemäss individueller Anmeldebestätigung tatsächlich bezahlten Assessmentgebühr.
Der Bonus wird im Rahmen der Vertriebspartnerabrechnung oder – sofern eine Anstellung erfolgt – mit der ersten Lohnabrechnung ausbezahlt. Die genaue Modalität wird im Vertriebspartner- bzw. Arbeitsvertrag geregelt.
PRIVESTA ist berechtigt, den Bonus mit offenen Forderungen gegenüber der teilnehmenden Person zu verrechnen.
Bei der RAV-Ausbildungsvariante besteht kein Bonusanspruch. Dies gilt auch dann, wenn die teilnehmende Person die Abschlussprüfung besteht oder später eine feste Hauptanstellung bei einem Dritten findet.
22.3 Mögliche weitere Zusammenarbeit
Bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäss Ziffer 22.1 kann PRIVESTA der teilnehmenden Person eine weitere Zusammenarbeit anbieten, insbesondere im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder einer Fortsetzung der Vertriebspartnerschaft.
Ein Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrages oder eines weiteren Vertriebspartnervertrages besteht nur dann, wenn dies ausdrücklich in einem separaten schriftlichen Vertrag vereinbart wurde. Sämtliche Bedingungen einer solchen Zusammenarbeit, insbesondere Funktion, Pensum, Lohn, Provisionsmodell, Arbeitsort, Eintrittsdatum, Probezeit und Kündigungsfristen, werden ausschliesslich im jeweiligen separaten Vertrag geregelt.
Die Erfüllung der Voraussetzungen gemäss Ziffer 22.1 begründet weder unmittelbar noch mittelbar einen Anspruch auf eine bestimmte Form, Dauer oder Ausgestaltung der Zusammenarbeit.
Bei der RAV-Ausbildungsvariante kann eine spätere nebenberufliche Zusammenarbeit frühestens nach bestandener Abschlussprüfung und nach Aufnahme einer festen Hauptanstellung oder anderweitig tragfähigen Erwerbssituation geprüft werden. Eine solche spätere Zusammenarbeit ist nicht Bestandteil des Bildungsangebots und setzt zwingend eine neue, separate schriftliche Vereinbarung voraus.
- Leads und Kundendaten
Leads, Kundendaten und Kontaktinformationen werden grundsätzlich erst nach bestandener fachlicher Abschlussprüfung und nach Abschluss eines separaten Vertriebspartner- oder Arbeitsvertrags zur Verfügung gestellt.
Ein Anspruch auf die Zurverfügungstellung von Leads besteht nicht. PRIVESTA kann Leads nach freiem Ermessen und unter Berücksichtigung von Eignung, Verlässlichkeit, Sorgfalt im Umgang mit Kundendaten, Beratungsqualität, Reaktionsgeschwindigkeit, CRM-Pflege und Einhaltung interner Vorgaben zur Verfügung stellen.
Teilnehmenden der RAV-Ausbildungsvariante werden keine Leads, Kundendaten, Verkaufschancen oder CRM-Zugänge zur vertrieblichen Nutzung zur Verfügung gestellt.
- Sorgfaltspflicht im Umgang mit Leads
Zur Verfügung gestellte Leads sind mit höchster Sorgfalt zu behandeln. Die teilnehmende Person bzw. der externe Vertriebspartner verpflichtet sich insbesondere:
- Leads nicht zu verkaufen oder an Dritte weiterzugeben;
- Leads nicht privat zu verwenden;
- Leads nicht ausserhalb der Systeme von PRIVESTA zu speichern;
- Kundinnen und Kunden professionell und respektvoll zu behandeln;
- Datenschutzvorgaben einzuhalten;
- Kontakte zeitnah und seriös zu bearbeiten;
- Gesprächsnotizen und Statusänderungen korrekt im CRM zu erfassen;
- keine falschen, irreführenden oder unseriösen Aussagen gegenüber Kundinnen und Kunden zu machen;
- interne Qualitäts- und Beratungsstandards einzuhalten.
Leads bleiben jederzeit Eigentum von PRIVESTA. Eine Nutzung ist ausschliesslich im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses zulässig.
Diese Ziffer gilt für Teilnehmende der RAV-Ausbildungsvariante nur insoweit, als ihnen ausnahmsweise im Rahmen der Ausbildung Informationen bekannt werden. Eine vertriebliche Nutzung ist ausgeschlossen.
- Konsequenzen bei unsachgemässem Umgang mit Leads
Werden Leads nicht sorgfältig bearbeitet, nicht kontaktiert, schlecht behandelt, falsch dokumentiert, an Dritte weitergegeben oder zweckwidrig verwendet, kann PRIVESTA insbesondere:
- die Leadzuteilung sofort stoppen;
- bereits zugeteilte Leads zurückziehen;
- den Vertriebspartnervertrag beenden;
- die Person von weiteren Vertriebschancen ausschliessen;
- Schadenersatz geltend machen;
- entstandene oder vertraglich vereinbarte Leadkosten weiterbelasten.
Die konkrete Höhe allfälliger Leadkosten kann im Vertriebspartnervertrag oder in einer separaten Leadvereinbarung geregelt werden.
Bei der RAV-Ausbildungsvariante besteht keine Leadzuteilung. Jede eigenmächtige Nutzung, Speicherung, Weitergabe oder Bearbeitung von Kundendaten, Leads oder Geschäftsinformationen ist untersagt und kann zum sofortigen Ausschluss sowie zu rechtlichen Schritten führen.
- Keine Garantie von Leads, Verkäufen oder Einkommen
PRIVESTA garantiert keine bestimmte Anzahl von Leads, Kundenterminen, Verkäufen, Vermittlungen, Provisionen, Bonuszahlungen, Einkünften oder geschäftlichen Erfolgen.
Der wirtschaftliche Erfolg hängt insbesondere ab von persönlichem Einsatz, fachlicher Eignung, Eigeninitiative, Verkaufsfähigkeit, Marktbedingungen, Kundenverhalten, Qualität der Beratung, Verfügbarkeit geeigneter Objekte und Einhaltung interner Prozesse.
Aus dem Nichterreichen von Verkäufen, Provisionen oder persönlichen Einkommenszielen können – vorbehältlich einer ausdrücklich anwendbaren Bonusregelung gemäss Ziffer 22.2 – keine Ansprüche gegen PRIVESTA abgeleitet werden.
Bei der RAV-Ausbildungsvariante werden keine Leads, Verkäufe, Provisionen, Einkünfte, Kundentermine, Arbeitsstellen, Vertriebsmöglichkeiten oder sonstige wirtschaftliche Erfolge in Aussicht gestellt.
- Strike-Regel
PRIVESTA legt grossen Wert auf Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Verbindlichkeit.
27.1 Strike-auslösende Tatbestände
Als Strike gilt insbesondere jedes der folgenden Vorkommnisse:
- Verschlafen oder unentschuldigtes Fernbleiben von einem Pflichttermin;
- verspätetes Erscheinen ohne Vorabmeldung;
- Nichtwahrnehmung verbindlicher Schulungs-, Coaching- oder Prüfungstermine;
- Fehlen an einer Präsenzschulung ohne fristgerechte Abmeldung;
- Fehlen an einer Online-Schulung ohne fristgerechte Abmeldung;
- Abmeldung weniger als 24 Stunden vor einem Pflichttermin;
- Abmeldung am selben Tag;
- Fehlen wegen Krankheit ohne fristgerecht eingereichtes Arztzeugnis;
- Nichtteilnahme an Coaching-, Schulungs- oder Prüfungsterminen ohne von PRIVESTA anerkannten Grund;
- vergleichbare Verstösse gegen die Verbindlichkeitsregeln.
27.2 Folgen des ersten Strikes im regulären Academy-Programm
Bereits mit dem ersten Strike entfällt im regulären Academy-Programm automatisch und unwiderruflich die Berechtigung zum Bonus gemäss Ziffer 22.2. Zudem kommt für die teilnehmende Person eine spätere Festanstellung bei PRIVESTA nicht mehr in Betracht.
Die teilnehmende Person darf die schriftliche Abschlussprüfung dennoch absolvieren und kann grundsätzlich auch in die Vertriebsphase übertreten, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind und kein Sofortausschluss gemäss Ziffer 28 vorliegt. Der Übertritt in die Vertriebsphase nach einem Strike steht im Ermessen von PRIVESTA und setzt den Abschluss eines separaten Vertriebspartnervertrags voraus.
27.3 Folgen des ersten Strikes bei der RAV-Ausbildungsvariante
Bei Teilnehmenden der RAV-Ausbildungsvariante führt ein Strike nicht zum Wegfall einer Bonus- oder Anstellungsberechtigung, da eine solche Berechtigung bei dieser Variante nicht besteht.
Strikes können jedoch weiterhin disziplinarische Folgen haben, insbesondere Verwarnung, Ausschluss von Terminen, Ausschluss aus dem Programm oder Nichtausstellung einer Kursbestätigung.
27.4 Folgen des zweiten Strikes
Beim zweiten Strike führt PRIVESTA mit der teilnehmenden Person ein klärendes Gespräch. PRIVESTA kann nach freiem Ermessen weitergehende Massnahmen treffen, insbesondere den Ausschluss aus dem Programm gemäss Ziffer 37.
27.5 Fortbestehende Zahlungspflicht
Der Eintritt eines Strikes berührt die Zahlungspflicht der teilnehmenden Person nicht. Die volle Assessment- bzw. Kursgebühr bleibt unabhängig vom Wegfall der Bonusberechtigung, der Möglichkeit einer späteren Anstellung oder sonstiger Perspektiven geschuldet.
Eine Rückerstattung, Reduktion oder ein Erlass der Kursgebühr findet nicht statt.
- Sofortausschluss bei schwerem Fehlverhalten
Unabhängig von der Strike-Regel gemäss Ziffer 27 kann PRIVESTA Teilnehmende mit sofortiger Wirkung aus dem Programm ausschliessen und sämtliche Aussichten auf Vertriebsphase, Bonus und Festanstellung entfallen lassen, namentlich bei:
- Belästigung jeglicher Art, insbesondere sexueller, rassistischer oder verbaler Natur;
- Diskriminierung;
- Drohungen oder Gewalt;
- grober Respektlosigkeit gegenüber Mitarbeitenden, Teilnehmenden, Kundinnen, Kunden oder Geschäftspartnern;
- vorsätzlicher Sachbeschädigung;
- Verletzung von Geschäfts- oder Berufsgeheimnissen;
- Missbrauch von Daten oder Unterlagen;
- vorsätzlicher Falschangabe;
- Handlungen, welche dem Ruf von PRIVESTA in erheblicher Weise schaden;
- strafrechtlich relevantem Verhalten im Zusammenhang mit dem Programm.
In diesen Fällen bleibt die volle Kursgebühr geschuldet. Eine anteilsmässige Rückerstattung erfolgt nicht. Weitergehende Schadenersatzansprüche von PRIVESTA bleiben vorbehalten.
Bei der RAV-Ausbildungsvariante entfallen bei einem Sofortausschluss sämtliche Ausbildungs-, Prüfungs-, Kursbestätigungs- und Wiederaufnahmemöglichkeiten, soweit PRIVESTA nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes entscheidet.
- Voraussetzungen für eine spätere Zusammenarbeit – Übersicht
Eine Vertriebsphase, Festanstellung oder sonstige Zusammenarbeit kommt im regulären Academy-Programm nur in Betracht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Bestehen der schriftlichen Abschlussprüfung;
- fachliche und persönliche Eignung;
- Einhaltung der internen Regeln und der Strike-Regel;
- kein Sofortausschluss gemäss Ziffer 28;
- vollständige Bezahlung der geschuldeten Gebühren;
- Abschluss eines separaten schriftlichen Vertrages, insbesondere Vertriebspartner- oder Arbeitsvertrag.
Auch bei Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen entsteht ein Vertragsverhältnis ausschliesslich durch Abschluss eines separaten schriftlichen Vertrages.
Bei der RAV-Ausbildungsvariante besteht im Rahmen des Bildungsangebots keine spätere Zusammenarbeitsperspektive. Eine spätere nebenberufliche Zusammenarbeit kann frühestens nach bestandener Abschlussprüfung und nach Aufnahme einer festen Hauptanstellung oder anderweitig tragfähigen Erwerbssituation geprüft werden. Sie setzt in jedem Fall eine neue, separate schriftliche Vereinbarung voraus und wird nicht garantiert.
- Hinweis für Teilnehmende mit Leistungen der Arbeitslosenversicherung / RAV
Teilnehmende, die beim RAV angemeldet sind oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung beziehen, sind selbst dafür verantwortlich, vor der Anmeldung abzuklären, ob die Teilnahme am Bildungsangebot mit ihren Pflichten gegenüber dem RAV, der Arbeitslosenkasse oder anderen Behörden vereinbar ist.
Sie sind insbesondere selbst dafür verantwortlich, die Programmteilnahme, Kurskosten, allfällige Unterstützungsleistungen, spätere Einkünfte, Provisionen, Zwischenverdienste oder sonstige meldepflichtige Tatsachen korrekt und fristgerecht gegenüber den zuständigen Stellen zu melden.
PRIVESTA gibt keine Zusicherung ab, dass die Kurskosten durch das RAV, die Arbeitslosenversicherung oder andere Stellen übernommen werden. Eine allfällige Kostenübernahme oder Bewilligung ist ausschliesslich Sache der zuständigen Behörde.
Bei der RAV-Ausbildungsvariante handelt es sich um ein reines Bildungsangebot ohne Job-, Vertriebs-, Provisions-, Lead- oder Anstellungsoption.
PRIVESTA übernimmt keine Verantwortung für Meldepflichten, Bewilligungen, Rückforderungen, Kürzungen, Einstelltage, sozialversicherungsrechtliche Folgen, steuerliche Folgen oder sonstige behördliche Beurteilungen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Bildungsangebot.
- Kursbestätigung und Abschlussnachweis
Auf Wunsch der teilnehmenden Person kann PRIVESTA nach Abschluss des Programms eine Kursbestätigung ausstellen, sofern mindestens 80 % der verpflichtenden Kurslektionen oder Termine besucht wurden.
Ein Anspruch auf ein Diplom, Zertifikat oder eine Abschlussbestätigung besteht nur, wenn die dafür festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei der RAV-Ausbildungsvariante bestätigt eine Kursbestätigung ausschliesslich die Teilnahme bzw. den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Sie stellt keine Bestätigung einer Jobzusage, Vertriebsberechtigung, Vertriebspartnerschaft, Festanstellung oder Erwerbsfähigkeit bei PRIVESTA dar.
- Eigentum an Leads, Kundendaten und Geschäftsinformationen
Alle Leads, Kundendaten, CRM-Informationen, Kontakte, E-Mails, Gesprächsnotizen, Verkaufsunterlagen, Objektinformationen und sonstigen geschäftsrelevanten Informationen gelten als alleiniges Eigentum von PRIVESTA.
Die Nutzung solcher Daten ist ausschliesslich im Rahmen der Teilnahme am Programm bzw. gemäss separater Vereinbarung zulässig.
Eine private Nutzung, Weitergabe, Speicherung ausserhalb der Systeme von PRIVESTA oder Verwendung nach Beendigung der Teilnahme ist untersagt.
Bei der RAV-Ausbildungsvariante ist jede Nutzung von Leads, Kundendaten oder Geschäftsinformationen zu Vertriebs-, Erwerbs- oder Vermittlungszwecken ausgeschlossen.
- Schutz von Schulungsunterlagen, Know-how und Urheberrechten
Sämtliche Schulungsunterlagen, Präsentationen, Videos, Konzepte, Prozesse, Skripte, Systeme, Vorlagen und sonstigen Inhalte von PRIVESTA sind urheberrechtlich geschützt und vertraulich.
Jede über den direkten Ausbildungszweck hinausgehende Nutzung ist untersagt. Insbesondere untersagt sind Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, gewerbliche Nutzung, Nutzung für Konkurrenzunternehmen, Verbreitung über soziale Medien sowie Weiterleitung in Gruppen ausserhalb des Ausbildungskontexts.
Bei Zuwiderhandlung behält sich PRIVESTA rechtliche Schritte vor.
- Video-, Audio- und Bildaufnahmen
Video-, Audio- und Bildaufnahmen während Präsenzunterricht, Onlineunterricht, Coachings, Meetings oder Veranstaltungen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von PRIVESTA sowie der betroffenen Personen erstellt werden.
Eine Veröffentlichung oder Weitergabe solcher Aufnahmen ist ohne schriftliche Zustimmung untersagt.
- Vertraulichkeit
Teilnehmende verpflichten sich, sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von PRIVESTA vertraulich zu behandeln. Dazu gehören insbesondere interne Abläufe, Verkaufsprozesse, Kundendaten, Objektinformationen, Provisionsmodelle, Schulungsinhalte, Strategien, Preis- und Vertragsinformationen sowie Informationen über Partner, Mitarbeitende und Kunden.
Diese Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung der Teilnahme zeitlich unbeschränkt weiter.
- Pflichten der Teilnehmenden
Teilnehmende verpflichten sich insbesondere:
- Schulungstermine wahrzunehmen;
- interne Regeln einzuhalten;
- respektvoll mit anderen Teilnehmenden, Mitarbeitenden, Kundinnen, Kunden und Partnern umzugehen;
- vertrauliche Informationen zu schützen;
- keine falschen Angaben zu machen;
- keine Handlungen vorzunehmen, welche dem Ruf von PRIVESTA schaden;
- Zahlungsfristen einzuhalten;
- Änderungen von Kontaktangaben unverzüglich mitzuteilen.
Teilnehmende der RAV-Ausbildungsvariante verpflichten sich zusätzlich, während der Ausbildung keine vertrieblichen Tätigkeiten im Namen von PRIVESTA vorzunehmen und keine Aussagen gegenüber Dritten zu machen, wonach ihnen eine Anstellung, Vertriebsphase, Provision, Bonuszahlung oder sonstige Zusammenarbeit mit PRIVESTA zugesichert worden sei.
- Ausschluss aus dem Programm
PRIVESTA kann Teilnehmende aus dem Programm ausschliessen bei Zahlungsverzug, wiederholtem Fernbleiben, schwerem Fehlverhalten, Ehrverletzung, Belästigung, Diskriminierung, Drohungen, vorsätzlicher Sachbeschädigung, Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, Missbrauch von Daten oder Unterlagen, Verstössen gegen interne Regeln sowie Handlungen, welche dem Ruf von PRIVESTA schaden.
In diesen Fällen bleibt die gesamte Kursgebühr geschuldet. Eine anteilsmässige Rückerstattung oder ein Erlass der Kursgebühr erfolgt nicht.
Bei der RAV-Ausbildungsvariante kann ein Ausschluss insbesondere auch erfolgen, wenn die teilnehmende Person trotz ausdrücklicher Abgrenzung vertriebliche Tätigkeiten ausübt, gegenüber Dritten eine Job- oder Vertriebszusage behauptet, Kundenkontakte bearbeitet oder die RAV-Ausbildungsvariante zweckwidrig als Erwerbs- oder Vermittlungsmodell darstellt.
- Inkasso und Forderungsabtretung
PRIVESTA ist berechtigt, Dritte mit dem Inkasso offener Forderungen zu beauftragen. PRIVESTA kann Rechnungsforderungen oder das Recht zum Empfang von Zahlungen an Dritte übertragen.
Kosten im Zusammenhang mit Mahnungen, Betreibungen, Inkasso, Forderungsabtretung oder Rechtsverfolgung gehen zulasten der teilnehmenden Person bzw. des Rechnungsempfängers, soweit gesetzlich zulässig.
Die teilnehmende Person bzw. der Rechnungsempfänger erklärt sich mit einer solchen Forderungsabtretung einverstanden.
- Versicherungen und Haftung der Teilnehmenden
Während der Ausbildungs- und, sofern anwendbar, Vertriebsphase sind Teilnehmende selbst für ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich, insbesondere für Unfall-, Privathaftpflicht-, Kranken- und persönliche Sachversicherung.
Während einer allfälligen Festanstellung gelten die gesetzlichen und vertraglichen Versicherungsregelungen gemäss Arbeitsv
40. Werbung und elektronische Kommunikation
PRIVESTA kann Teilnehmenden Informationen zu Bildungsangeboten, Veranstaltungen, beruflichen Möglichkeiten, Partnerangeboten oder sonstigen relevanten Angeboten zustellen. Diese Mitteilungen können elektronisch erfolgen.
Die teilnehmende Person kann dem Erhalt solcher Mitteilungen jederzeit widersprechen, soweit keine vertragsbezogene Kommunikation betroffen ist.
- Datenschutz
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) sowie der Datenschutzerklärung von PRIVESTA.
Mit der Anmeldung nimmt die teilnehmende Person zur Kenntnis, dass ihre Personendaten insbesondere für folgende Zwecke bearbeitet werden:
- Vertragsabschluss und Kursadministration;
- Zahlungs- und Prüfungsabwicklung;
- Durchführung der Ausbildung;
- Vertriebsabwicklung und Anbahnung einer allfälligen Zusammenarbeit, sofern die reguläre Programmvariante vereinbart wurde;
- Kommunikation und Qualitätssicherung;
- Information über eigene Bildungs- und Berufsangebote;
- Erfüllung gesetzlicher Pflichten;
- Abwicklung von Inkasso-, Rechts- oder Verwaltungsprozessen;
- technische Bereitstellung von LMS, Bildungsportal und digitalen Lerninhalten.
PRIVESTA kann Personendaten an Dritte weitergeben, soweit dies zur Vertragserfüllung, Zahlungsabwicklung, Durchführung des Programms, technischen Bereitstellung, zum Inkasso, zur rechtlichen Durchsetzung oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
Bei Teilnehmenden, welche beim RAV angemeldet sind oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung beziehen, erfolgt keine automatische Meldung an das RAV, die Arbeitslosenkasse oder andere Behörden, sofern PRIVESTA hierzu nicht gesetzlich verpflichtet ist oder eine ausdrückliche schriftliche Einwilligung der betroffenen Person vorliegt.
Die teilnehmende Person bleibt selbst verantwortlich für sämtliche Meldungen gegenüber RAV, Arbeitslosenkasse, Sozialversicherungen, Steuerbehörden oder sonstigen Stellen.
Die Rechte der betroffenen Personen, insbesondere Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch, richten sich nach dem revDSG und der Datenschutzerklärung von PRIVESTA.
- Werbung und elektronische Kommunikation
PRIVESTA kann Teilnehmenden Informationen zu Bildungsangeboten, Veranstaltungen, beruflichen Möglichkeiten, Partnerangeboten oder sonstigen relevanten Angeboten zustellen. Diese Mitteilungen können elektronisch erfolgen.
Die teilnehmende Person kann dem Erhalt solcher Mitteilungen jederzeit widersprechen, soweit keine vertragsbezogene Kommunikation betroffen ist.
Bei Teilnehmenden der RAV-Ausbildungsvariante stellen solche Informationen keine Jobzusage, Stellenvermittlung, Vertriebszusage, Einkommensgarantie oder Zusicherung einer späteren Zusammenarbeit dar.
- Änderung des Programms, der Preise und der AGB
PRIVESTA behält sich vor, Programm, Inhalte, Preise, Durchführungsformen und AGB jederzeit für zukünftige Vertragsabschlüsse zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltende Version.
Eine für einen bestehenden Vertrag geltende AGB-Fassung kann nicht einseitig zulasten der teilnehmenden Person geändert werden, sofern keine zwingenden organisatorischen, rechtlichen oder behördlichen Gründe vorliegen.
Änderungen, welche ausschliesslich organisatorischer Natur sind, insbesondere Änderungen von Stundenplänen, Durchführungsorten, Unterrichtsformen, Kursleitungen, LMS-Zugängen oder Prüfungsorganisationen, berechtigen nicht zur Rückerstattung oder Reduktion der Kursgebühr, sofern der wesentliche Ausbildungsinhalt weiterhin angeboten wird.
- Zusatzbestätigung der Teilnehmenden
Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden ausdrücklich, dass sie:
- den Charakter des Programms als Ausbildungs- und Assessmentprogramm verstanden haben;
- zur Kenntnis genommen haben, dass ohne separaten Vertriebs- bzw. Arbeitsvertrag kein Vertragsverhältnis für eine Erwerbstätigkeit entsteht;
- verstanden haben, dass das Bestehen der Abschlussprüfung, das Erreichen von Zielvorgaben oder die Teilnahme am Programm keinen automatischen Anspruch auf Festanstellung, Vertriebspartnerschaft oder sonstige Zusammenarbeit begründet;
- verstanden haben, dass Einkommen, Provisionen, Vermittlungen, Leads oder Verkäufe nicht garantiert sind;
- verstanden haben, dass bereits ein Strike gemäss Ziffer 27 zum Wegfall der Bonusberechtigung sowie der Aussicht auf eine spätere Festanstellung führen kann, sofern die reguläre Programmvariante vereinbart wurde;
- verstanden haben, dass Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder persönliche Gründe keinen Anspruch auf Rückerstattung begründen, sondern höchstens ein Time-Stop gemäss Ziffer 14 gewährt werden kann;
- verstanden haben, dass die Teilnahmegebühr unabhängig vom individuellen Erfolg geschuldet ist;
- die Entscheidung zur Teilnahme eigenverantwortlich und nach sorgfältiger Abwägung ihrer persönlichen Ziele und Erwartungen getroffen haben.
Bei Wahl der RAV-Ausbildungsvariante bestätigen die Teilnehmenden zusätzlich ausdrücklich, dass sie verstanden haben, dass:
- die Teilnahme ausschliesslich ein Bildungsangebot darstellt;
- keine Vertriebsphase Bestandteil des Programms ist;
- kein Anspruch auf Leads, Provisionen, Bonuszahlungen oder Verkaufschancen besteht;
- kein Anspruch auf eine Festanstellung oder sonstige Zusammenarbeit mit PRIVESTA besteht;
- PRIVESTA keine Arbeitsstelle vermittelt und keine spätere Erwerbstätigkeit zusichert;
- die bestandene Abschlussprüfung lediglich den fachlichen Leistungsnachweis bzw. den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung bestätigt;
- eine allfällige spätere nebenberufliche Zusammenarbeit nur nach bestandener Abschlussprüfung, nach Aufnahme einer festen Hauptanstellung oder anderweitig tragfähigen Erwerbssituation und nur durch separaten schriftlichen Vertrag geprüft werden kann;
- eine solche spätere Zusammenarbeit nicht garantiert wird und nicht Bestandteil der RAV-Ausbildungsvariante ist;
- sie selbst für sämtliche Abklärungen und Meldungen gegenüber RAV, Arbeitslosenkasse, Steuerbehörden, Sozialversicherungen und sonstigen Behörden verantwortlich sind;
- PRIVESTA keine Verantwortung dafür übernimmt, ob die Teilnahme durch das RAV, die Arbeitslosenkasse oder andere Stellen bewilligt, akzeptiert oder finanziert wird;
- die Kursgebühr auch bei Nichtbestehen der Prüfung, Abbruch, Ausschluss oder fehlender behördlicher Kostenübernahme geschuldet bleibt.
- Auswahl der Programmvariante in der individuellen Vereinbarung
In der individuellen Assessment-, Ausbildungs- oder Kursvereinbarung kann die jeweilige Programmvariante ausdrücklich ausgewählt werden.
Die Auswahl kann insbesondere wie folgt erfolgen:
☐ Reguläres Privesta Academy Programm
Kostenpflichtige Ausbildungs- und Assessmentphase mit schriftlicher Abschlussprüfung. Nach bestandener Abschlussprüfung kann PRIVESTA nach freiem Ermessen eine Vertriebsphase als externer Vertriebspartner anbieten, sofern sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind und ein separater schriftlicher Vertriebspartnervertrag abgeschlossen wird. Eine spätere Festanstellung oder Zusammenarbeit ist nicht garantiert und setzt einen separaten schriftlichen Vertrag voraus.
☐ RAV-Ausbildungsvariante
Reines Bildungsangebot ohne Joboption, ohne Vertriebsphase, ohne Vertriebspartnervertrag, ohne Leads, ohne Provisionen, ohne Bonus, ohne Verkaufschancen und ohne Anspruch auf spätere Anstellung oder sonstige Zusammenarbeit mit PRIVESTA.
Bei Auswahl der RAV-Ausbildungsvariante bestätigt die teilnehmende Person ausdrücklich, dass sie verstanden hat, dass das Bildungsangebot ausschliesslich der fachlichen Weiterbildung dient und keine Erwerbstätigkeit, Stellenvermittlung, Vertriebschance oder spätere Anstellung zugesichert wird.
Wird keine Programmvariante ausdrücklich schriftlich ausgewählt, gilt ausschliesslich dasjenige Bildungsangebot als vereinbart, welches in der individuellen Anmelde- oder Kursbestätigung bezeichnet ist. Im Zweifel besteht kein Anspruch auf Vertriebsphase, Bonus, Leads, Provisionen oder spätere Anstellung.
- Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, unvollständig oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame oder unvollständige Bestimmung ist durch eine zulässige Regelung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt. Gleiches gilt bei einer Vertragslücke.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen PRIVESTA und den Teilnehmenden gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB, dem Bildungsangebot, dem Assessment, der RAV-Ausbildungsvariante oder einer allfälligen Vertriebsphase ist der Sitz der Privesta GmbH, vorbehältlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstände, insbesondere für Konsumenten und Arbeitnehmende.