Allgemeine Geschäftsbedingungen
Privesta Academy 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Bildungs-, Ausbildungs- und Assessmentangebote der Privesta Academy, einer Marke der Privesta GmbH (nachfolgend „PRIVESTA“). Sie sind verbindlicher Bestandteil jedes Vertrages zwischen PRIVESTA und den Teilnehmenden.
2. Vertragsgegenstand & Programmstruktur
Das Bildungsangebot dient der fachlichen Ausbildung sowie der Eignungs- und Motivationsbeurteilung im Bereich Immobilienvermittlung. Das Assessment dauert insgesamt drei (3) Monate und gliedert sich wie folgt:
a) Phase 1 – Schulischer Teil (Monat 1)
- Vermittlung fachlicher Grundlagen
- Schulungen, Kurstage und Lernmodule
- Beurteilung von Anwesenheit, Lernbereitschaft und Grundmotivation
In dieser Phase besteht kein Arbeitsverhältnis und keine Erwerbstätigkeit.
b) Phase 2 – Schulung & Praktikum (Monat 2–3)
Ab Beginn des zweiten Monats wird – bei aktiver Teilnahme im ersten Monat – ein separater Praktikumsvertrag abgeschlossen.
Diese Phase kombiniert:
- weiterführende Schulungen und Coachings
- einen praktischen Teil im Rahmen eines befristeten Praktikumsverhältnisses zur Eignungsabklärung für eine mögliche Festanstellung
3. Anmeldung & Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder elektronisch.
Qualifizierte Zustimmung: Für Bildungsangebote über CHF 1’000.– ist eine qualifizierte
Zustimmung erforderlich. Diese erfolgt durch handschriftliche Unterzeichnung oder
elektronische Signatur (z. B. BoldSign).
4. Dauer des Assessments
Das Assessment hat eine fixe Gesamtdauer von drei (3) Monaten und endet automatisch nach Ablauf dieser Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5. Kursgebühr & Zahlungsmodalitäten
Die Teilnahmegebühr beträgt CHF 1’500.–. Zahlungsarten: Rechnung, TWINT, Kreditkarte oder Ratenzahlung (max. 4 Raten).
6. Preisgarantie & Lernmedien
Die Kursgebühr bleibt für die gebuchte Dauer unverändert und enthält alle digitalen Lernmedien. Nicht enthalten sind Reise-/Unterkunftskosten, Verpflegungskosten, Studienhilfsmittel oder externe Prüfungsgebühren.
7. Rücktritt & Annullierung (Stornostaffelung)
Bei einem Rücktritt gelten folgende Bedingungen:
- Bis 5 Kalendertage nach Vertragsabschluss: Kostenlose Stornierung möglich, sofern die Schulung noch nicht begonnen hat.
- Ab dem 6. Tag nach Vertragsabschluss (und vor Kursbeginn): Bei einem Rücktritt wird eine Annullationsgebühr von CHF 300.– fällig.
- Ab Kursbeginn: Sobald die Schulung gemäss geltendem Schulungsplan begonnen hat, ist die volle Teilnahmegebühr (CHF 1’500.–) zu begleichen. Es erfolgt keine Rückerstattung bei Abbruch, Nichtbestehen oder begründetem Ausschluss.
8. Prüfung & Wiederholung
Die Ausbildung wird mit einer schriftlichen Abschlussprüfung beendet.
- Kosten: Die erstmalige Teilnahme an der internen Abschlussprüfung ist kostenlos.
- Wiederholung: Bei Nichtbestehen kann die Prüfung einmal wiederholt werden (Gebühr: CHF 150.–). Ein Anspruch auf Bestehen existiert nicht.
9. Praktikum & Arbeitsorganisation
Der praktische Teil wird durch einen separaten Praktikumsvertrag geregelt. Die Zeiteinteilung erfolgt grundsätzlich frei; verbindlich sind ausschliesslich angesetzte Schulungs- und Qualifikationstermine.
10. Praktikum & Provisionsregelung (Refinanzierungsmodell)
Die Vergütung im Praktikum erfolgt ausschliesslich auf Provisionsbasis.
- Sozialabgaben: PRIVESTA rechnet die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitnehmerbeiträge (AHV/IV/EO/ALV) sowie Unfallversicherungsprämien (UVG) ordnungsgemäss ab.
- Verrechnung: Gestützt auf Art. 120 OR vereinbaren die Parteien, dass Netto- Provisionsansprüche vorrangig mit der Kursgebühr (CHF 1’500.–) verrechnet werden.
Der praktische Teil stellt ein befristetes Praktikumsverhältnis dar und wird durch einen separaten Praktikumsvertrag geregelt.
Arbeitsorganisation
- Die Zeiteinteilung erfolgt grundsätzlich frei und eigenverantwortlich.
- Verbindlich und obligatorisch sind ausschliesslich:
- angesetzte Schulungstermine
- Coaching-, Feedback- und Qualifikationstermine
- Alle weiteren Tätigkeiten, insbesondere Akquise, erfolgen nach eigenem Ermessen der Teilnehmenden.
- Die Teilnehmenden sind in der Gestaltung ihrer Tätigkeit und Zeiteinteilung weitgehend frei. Es besteht keine Präsenzpflicht in den Räumlichkeiten von PRIVESTA, ausser zu den
ausdrücklich als obligatorisch bezeichneten Schulungs- und Feedbackterminen. Diese Flexibilität dient der Förderung der Eigeninitiative, welche ein wesentliches Beurteilungskriterium für eine spätere Festanstellung darstellt.
Das Praktikum dient ausdrücklich auch der Beurteilung von Motivation, Eigeninitiative und Selbstorganisation.
Die Vergütung im Praktikum erfolgt ausschliesslich auf Provisionsbasis.
PRIVESTA stellt sicher, dass:
- die Entlöhnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht
- sämtliche Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO/ALV)
- sowie die Unfallversicherungsprämien (UVG) ordnungsgemäss abgerechnet und abgeführt werden.
11. Voraussetzungen für eine garantierte Festanstellung
Eine Festanstellung wird zugesichert, wenn kumulativ:
- Die schriftliche Abschlussprüfung bestanden wurde.
- Wenn die Zielvorgaben gemäss Praktikumsvertrag erreicht wurden.
- Keine schwerwiegenden Pflichtverletzungen vorliegen. Das Arbeitsverhältnis entsteht erst durch einen separaten Arbeitsvertrag.
12. Ausschluss von der Anstellung
Teilnehmende, welche:
- die schriftliche Prüfung (auch nach Wiederholung) nicht bestehen oder
- im Praktikum die Zielvorgaben nicht erfüllt haben,werden von einer Festanstellung ausgeschlossen.
Ein solcher Ausschluss begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung, Schadenersatz oder sonstige Leistungen.
13. Leistungsbonus
Teilnehmende, die mindestens zwei (2) Verkäufe während dem Praktikum erzielen, erhalten einen einmaligen Leistungsbonus von CHF 1’500.–, der zwingend mit dem persönlichen Ausbildungs-Investment bei PRIVESTA verrechnet wird (keine Barauszahlung).
14. Pflichten & Ausschluss
Teilnehmende verpflichten sich:
- Kurse und Pflichttermine ordnungsgemäss zu besuchen
- interne Weisungen, Reglemente und Verhaltensregeln einzuhalten
PRIVESTA ist berechtigt, Teilnehmende bei schwerem Fehlverhalten, Geheimnisverletzungen, Zahlungsverzug oder wiederholtem unentschuldigtem Fernbleiben fristlos auszuschliessen.
15. Standortwechsel & Unterrichtsorganisation
PRIVESTA behält sich vor, bei ungenügender Teilnehmerzahl oder besonderen Umständen:
- Präsenzunterricht zu verschieben
- an einen anderen Standort zu verlegen
- oder in Fernunterricht umzuwandeln
Zusatzkosten werden nicht erstattet.
Bei Standortwechsel vor Kursbeginn besteht ein kostenfreies Rücktrittsrecht.
16. Versicherungen & Urheberrecht
Während des Praktikums besteht Versicherungsschutz gemäss UVG. Sämtliche Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht; eine Weitergabe oder Veröffentlichung ist untersagt.
17. Datenschutz & Gerichtsstand
Datenbearbeitung erfolgt gemäss Schweizer DSG. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Privesta GmbH.
18. Haftung
PRIVESTA haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln von PRIVESTA verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Für Schäden, welche die Teilnehmenden gegenüber Dritten (z.B. Kunden) im Rahmen des praktischen Teils verursachen, übernimmt PRIVESTA keine Haftung, sofern der Schaden durch Missachtung von Weisungen oder grobe Fahrlässigkeit des Teilnehmenden entstanden ist. Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung wird den Teilnehmenden empfohlen.
19. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.