Impressum & AGB’s Privesta Academy
Privesta GmbH
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8580 Amriswil
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079 612 99 90
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Privesta GmbH und die Privesta Academy (Marke der Privesta)
nachstehend „PRIVESTA“ genannt
Version 01.10.2024 (juristisch bereinigt)
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bildungsangebote, Assessments und Schulungsleistungen, welche die PRIVESTA anbietet oder durchführt.
Mit der Anmeldung zu einem Bildungsangebot erklären sich die Studierenden bzw. Assessment-Teilnehmenden mit diesen AGB einverstanden und sind an deren Inhalt gebunden.
2. Anmeldung zum Bildungsangebot
Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder elektronisch und wird durch PRIVESTA bestätigt.
Für Bildungsangebote über CHF 1’000.– ist eine qualifizierte Zustimmung erforderlich. Diese kann erfolgen durch:
-
handschriftliche Unterzeichnung oder
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elektronische Signatur über BoldSign oder andere von PRIVESTA akzeptierte digitale Signaturdienste.
Die Teilnehmerzahl für Präsenzangebote ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bildungsangebote im Selbststudium können grundsätzlich jederzeit gestartet werden.
3. Rücktritt vor Beginn des Bildungsangebots (Annullation)
Nach Unterzeichnung der Ausbildungsvereinbarung ist ein Rücktritt grundsätzlich nicht möglich.
Teilnehmende verfügen jedoch über ein vertragliches 5-tägiges Rücktrittsrecht ab Datum der Unterzeichnung.
Rücktritt innert 5 Tagen:
-
Der Rücktritt erfolgt schriftlich (E-Mail genügt).
-
Das Depot von CHF 1’999.– wird vollständig zurückerstattet.
Nach Ablauf der 5-Tage-Frist:
-
Ein Rücktritt ist ausgeschlossen.
-
Das Depot von CHF 1’999.– ist geschuldet, auch wenn die Ausbildung nicht angetreten wird.
-
Bereits erhaltene Lernmedien müssen nicht zurückgegeben werden.
Eine Abmeldung nach Beginn der Schulung gilt als ordentliche Kündigung gemäss Ziffer 8.
4. Finanzielle Bestimmungen / Zahlungsbedingungen
Die Kursgebühren sind vor Beginn des Bildungsangebots vollständig zu bezahlen. Bei vereinbarter Ratenzahlung (Monats- oder Semesterzahlungen) sind die jeweiligen Raten vor Monats- bzw. Semesterbeginn fällig.
Für Studierende mit Wohnsitz im Ausland erfolgt die Lehrmittellieferung nur gegen Vorauszahlung.
Zahlungsarten können sein:
-
Rechnung / QR-Rechnung
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TWINT
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Kreditkarte
-
Ratenzahlung bis 3 Raten
-
Finanzierung über externe Zahlungs- und Finanzierungspartner
Externe Zahlungs- und Finanzierungspartner
PRIVESTA kann zur Rechnungsstellung, Zahlungsabwicklung, Bonitätsprüfung und Finanzierung insbesondere folgende Partner beiziehen:
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Heylight
-
Klarna
-
CembraPay
-
sowie weitere Finanzierungs- und Inkassopartner
Teilnehmende erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihre Daten an diese Partner weitergegeben werden dürfen, soweit dies zur Abwicklung des Zahlungsprozesses, zur Bonitätsprüfung oder zur Durchsetzung berechtigter Forderungen erforderlich ist.
Weitergabe an Betreibungs- und Inkassostellen
Die Weitergabe personenbezogener Daten an:
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Betreibungsämter
-
Inkassounternehmen
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Auskunfteien
erfolgt ausschliesslich bei unbezahlten Forderungen und nur zur Durchsetzung eines rechtlich bestehenden Zahlungsanspruchs.
Gebühren & Inkasso
Mahngebühren, Verzugszinsen sowie Betreibungs- oder Inkassokosten, die durch PRIVESTA oder durch externe Zahlungs-/Finanzierungspartner entstehen, werden den Teilnehmenden weiterverrechnet und nicht zurückerstattet.
Vor Erteilung eines Diploms, Zeugnisses oder Zertifikats muss das Bildungsangebot vollständig bezahlt sein.
5. Preisgarantie
Die Gebühr des Bildungsangebots bleibt während der regulären Dauer des Bildungsangebots unverändert.
Nach Kündigung, Wiederanmeldung oder einem Übertritt in ein anderes Angebot gelten die dann gültigen Gebühren.
6. Lernmedien
Die Lernmedien sind in der Gebühr des Bildungsangebots enthalten.
Nicht enthalten sind:
-
Verpflegung, Reise und Unterkunft
-
Studienhilfsmittel wie Gesetzestexte oder Taschenrechner
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Gebühren für externe Prüfungen
-
Gebühren für Wiederholungsprüfungen
7. Rückerstattung der Ausbildungsgebühr (Depot) im Rahmen des Assessments
Die Ausbildungsgebühr (Depot) von CHF 1’999.– wird ausschliesslich bei bestandenem Assessment zu 100 % zurückerstattet.
Ein Assessment gilt als bestanden, wenn:
-
die schriftliche und mündliche Prüfung erfolgreich absolviert wurden;
-
die Zielvorgaben erfüllt wurden:
-
mindestens drei (3) erfolgreich abgeschlossene Wohnungsverkäufe.
(Dies sind freiwillige Verkaufsaktivitäten im Rahmen des Assessments.)
-
-
alle Pflichtmodule ordnungsgemäss besucht wurden.
In allen anderen Fällen erfolgt keine Rückerstattung, insbesondere:
-
wenn das Assessment nicht bestanden wird,
-
wenn die Ausbildung vorzeitig abgebrochen wird,
-
wenn das Assessment nicht angetreten wird, obwohl die Rücktrittsfrist abgelaufen ist,
-
bei Ausschluss aufgrund von Fehlverhalten (z. B. zwei unentschuldigte Absenzen, respektloses Verhalten, mehrfaches Zuspätkommen, Verstösse gegen Regeln),
-
bei Zahlungsverzug.
Mahn-, Zins-, Betreibungs- und Inkassokosten werden nicht zurückerstattet.
Das Depot dient der Abdeckung der Schulungen, Prüfungen und administrativen Aufwände.
8. Kündigung
Das Assessment dauert in der Regel 3 Monate.
-
Eine Verlängerung wegen Prüfungsmisserfolg oder Nichterreichen der Ziele verursacht eine Gebühr von CHF 95.–.
-
Wird das Assessment nach 6 Monaten vollständig neu durchlaufen, entsteht eine zusätzliche Gebühr von CHF 1’500.–.
Ein Rücktritt oder Abbruch ist jederzeit möglich, jedoch ohne Anspruch auf Rückerstattung.
Teilnehmende, die ausgeschlossen werden (z. B. unentschuldigte Absenzen, wiederholtes Zuspätkommen, respektloses Verhalten, Verstösse gegen Konkurrenzverbot, Zahlungsverzug), verlieren ebenfalls jeden Anspruch auf Rückerstattung.
9. Ausschluss seitens PRIVESTA
PRIVESTA kann Teilnehmende ausschliessen, wenn:
-
disziplinarisches Fehlverhalten vorliegt,
-
mehrfach unentschuldigt gefehlt wird,
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respektloses oder schädigendes Verhalten stattfindet,
-
Leistungen mangelhaft sind,
-
interne Regeln verletzt werden,
-
Zahlungen trotz Mahnung ausstehen.
Ein Ausschluss führt nicht zur Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren. Zusätzlich verursachte Kosten (z. B. Wiederholung von Modulen) sind durch die Teilnehmenden zu tragen.
10. Standortwechsel
Findet ein Kurs mangels Teilnehmenden nicht statt, kann PRIVESTA:
-
den Kurs verschieben oder
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an einem anderen Standort durchführen.
Zusatzkosten werden nicht erstattet. Es besteht jedoch ein Rücktrittsrecht ohne Kostenfolge.
11. Unterbruch des Assessments
Ein Unterbruch des Assessments ist nur aus triftigem Grund, insbesondere bei chronischer Krankheit, möglich und muss schriftlich beantragt werden. Dem Antrag ist ein gültiges Arztzeugnis beizulegen. Der Unterbruch wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Kurslleitung wirksam. Die Assessmentgebühr ist in jedem Fall vollständig zu begleichen, auch bei Unterbruch. Wird das Assessment zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen, entscheidet die Schulleitung über die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen. Die maximale Dauer des Assessments beträgt 6 Monate. Wird diese Dauer durch den Unterbruch überschritten, gilt das Assessment als beendet; eine Neuanmeldung ist erforderlich, und eine Rückerstattung der Gebühr ist ausgeschlossen.
12. Studiengangsrelevante Dokumente
Alle Dokumente wie Reglemente, Wegleitungen, Datenpläne usw. bilden einen verbindlichen Bestandteil dieser AGB.
13. Unterrichtsorganisation / höhere Gewalt
Der Unterricht findet statt:
-
physisch an den Standorten, oder
-
virtuell über digitale Plattformen.
Bei besonderen Umständen (Pandemie, behördliche Vorgaben) kann Unterricht ohne Preisänderung vollständig in digitalen Unterricht überführt werden.
14. Bildungsportal
Zugang ist personenbezogen und nicht übertragbar.
Mit Austritt endet der Zugang zum Portal.
Werden im Portal Inhalte oder Know-how durch Teilnehmende erstellt, hat PRIVESTA ein unentgeltliches Nutzungsrecht daran.
15. Versicherungen
Teilnehmende sind selbst verantwortlich für:
-
Unfallversicherung
-
Haftpflichtversicherung
Bei erfolgreichen Immobilienverkäufen während des Assessments werden Provisionen korrekt abgerechnet und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt.
Bei Bezug von Arbeitslosengeldern gelten Provisionen als Zwischenverdienst und müssen vom Teilnehmenden dem RAV gemeldet werden.
16. Abschluss, Anerkennung und berufliche Perspektive
Teilnehmende, die die schriftliche und mündliche Prüfung bestehen, erhalten ein Privesta-Diplom.
Berufliche Perspektive / Anstellungsangebot (rechtskonform)
Teilnehmenden, die:
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alle Prüfungen bestehen,
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mindestens drei (3) Wohnungsverkäufe erfolgreich abgeschlossen haben,
-
die Disziplinarregeln eingehalten haben,
-
keine Gründe für Ausschluss gemäss AGB erfüllt haben,
wird von PRIVESTA ein Anstellungsangebot in einer geeigneten Funktion unterbreitet.
Ein Arbeitsverhältnis entsteht jedoch erst mit beidseitiger Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags (gemäss Art. 1 OR).
Wegfall des Anspruchs auf ein Anstellungsangebot
Der Anspruch entfällt, wenn Teilnehmende:
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mehr als zweimal unentschuldigt zu spät erscheinen,
-
zwei Schulungstage ohne Arztzeugnis verpassen,
-
disziplinarische oder charakterliche Bedenken aufweisen,
-
oder gemäss Ziffer 9 ausgeschlossen wurden.
17. Urheberrecht
Alle Unterlagen, Präsentationen, Videos und Dokumente sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Verbreitung oder Vervielfältigung ausserhalb des Schulungskontexts ist untersagt.
18. Datenschutz
Die Datenbearbeitung erfolgt gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies:
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zur Vertragserfüllung,
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zur Zahlungsabwicklung,
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zur Bonitätsprüfung,
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zur Durchsetzung von Forderungen oder
-
aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
Teilnehmende erklären sich mit dieser Datenbearbeitung einverstanden.
19. Schlussbestimmungen
Änderungen der AGB werden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültig.
Individuelle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform oder elektronischen Signatur.
20. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der PRIVESTA im Kanton Thurgau.