Allgemeine Geschäftsbedingungen
Privesta Academy 2026
Privesta Academy – Privesta GmbH
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Bildungs-, Ausbildungs- und Assessmentangebote der Privesta Academy, einer Marke der Privesta GmbH (nachfolgend „PRIVESTA“).
Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses zwischen PRIVESTA und den Teilnehmenden.
Das Programm dient ausschliesslich der fachlichen Ausbildung, persönlichen Entwicklung sowie der Eignungsabklärung für eine mögliche spätere Zusammenarbeit im Bereich Immobilienvermittlung.
Die Teilnahme am Programm begründet kein Arbeitsverhältnis, sofern nicht ausdrücklich ein separater Arbeits- oder Praktikumsvertrag abgeschlossen wird.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
- Zweck des Programms
Das Programm der Privesta Academy dient:
- der Vermittlung von Fachwissen im Bereich Immobilienvermittlung
- der Entwicklung unternehmerischer Fähigkeiten
- der praktischen Anwendung der erlernten Inhalte
- der Beurteilung der Eignung für eine mögliche Tätigkeit im Immobilienvertrieb
Das Programm stellt ein Ausbildungs- und Assessmentprogramm dar.
- Programmstruktur
Das Assessmentprogramm hat eine Gesamtdauer von drei (3) Monaten und gliedert sich in zwei Phasen:
-
- Ausbildungsphase (Monat 1)
- Schulungs- und Praktikumsphase (Monat 2–3)
- Phase 1 – Ausbildungsphase
Der erste Monat dient ausschliesslich der fachlichen Ausbildung und Evaluation der Teilnehmenden.
Mögliche Inhalte:
- Grundlagen der Immobilienvermittlung
- Verkaufsgrundlagen
- Kundengewinnung und Beratung
- VertriebsstrategienCoaching- und Feedbackgespräche
Während dieser Phase:
- besteht kein Arbeitsverhältnis
- erfolgt keine Erwerbstätigkeit für PRIVESTA
- besteht keine Verpflichtung zur wirtschaftlichen Leistungserbringung
- Versicherungen während der Ausbildungsphase
Teilnehmende sind während der Ausbildungsphase selbst verantwortlich für ihren Versicherungsschutz, insbesondere:
- Unfallversicherung
- Privathaftpflichtversicherung
PRIVESTA übernimmt während dieser Phase keine Versicherungsdeckung.
- Phase 2 – Schulung und Praktikum
Bei aktiver Teilnahme an der Ausbildungsphase kann ab Beginn des zweiten Monats ein separater Praktikumsvertrag abgeschlossen werden.
Das Praktikum dient:
- der praktischen Anwendung der erlernten Inhalte
- der Vertiefung der Ausbildung
- der Beurteilung der praktischen Eignung im Rahmen des Traineeprogramms
Das Praktikum stellt ein befristetes Praktikumsverhältnis dar und wird durch einen separaten Praktikumsvertrag geregelt.
- Praktikum und Provisionsregelung (Refinanzierungsmodell)
Während des Praktikums erfolgt eine Vergütung ausschliesslich auf Provisionsbasis.
Provisionen können insbesondere entstehen aus:
- erfolgreichen Immobilienvermittlungen
- abgeschlossenen Immobilienverkäufen
Provisionen werden gemäss einer separaten Provisionsvereinbarung zwischen PRIVESTA und den Teilnehmenden berechnet und ausbezahlt.
Ein Anspruch auf Provision entsteht nur, wenn eine Immobilienvermittlung tatsächlich erfolgreich abgeschlossen wurde.
PRIVESTA stellt sicher, dass gesetzlich vorgeschriebene Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäss abgerechnet und abgeführt werden.
Dies betrifft insbesondere:
- AHV
- IV
- EO
- ALV
- Unfallversicherung (UVG)
Gestützt auf Art. 120 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) vereinbaren die Parteien, dass Netto-Provisionsansprüche der Teilnehmenden vorrangig mit offenen Forderungen von PRIVESTA verrechnet werden können, insbesondere mit der Ausbildungsgebühr.
- Hinweis für Teilnehmende mit Arbeitslosengeld
Teilnehmende, die Leistungen der Arbeitslosenversicherung beziehen, sind selbst verantwortlich dafür, erzielte Provisionen dem zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) zu melden.
Provisionen gelten als Zwischenverdienst gemäss gesetzlichen Bestimmungen.
- Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder elektronisch.
Bei Programmen über CHF 1’000 ist eine qualifizierte Zustimmung erforderlich.
Diese erfolgt durch:
- handschriftliche Unterzeichnung oder
- elektronische Signatur (z. B. BoldSign)
- Dauer des Assessments
Das Assessment dauert drei Monate und endet automatisch nach Ablauf dieser Zeit.
- Unterbruch des Assessments
Ein Unterbruch ist nur aus triftigem Grund möglich, insbesondere bei:
- Krankheit
- Unfall
- schwerwiegenden persönlichen Gründen
Der Antrag muss schriftlich erfolgen und ein ärztliches Zeugnis enthalten.
Die Assessmentgebühr bleibt vollständig geschuldet.
Die maximale Dauer des Assessments beträgt sechs Monate.
- Kursgebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt:
CHF 1’600
Zahlungsmöglichkeiten:
- Rechnung
- TWINT
- Kreditkarte
- Ratenzahlung (maximal vier Raten)
- Rücktritt und Annullierung
Bis 5 Tage nach Vertragsabschluss ist eine kostenlose Stornierung möglich.
Ab dem 6. Tag nach Vertragsabschluss wird eine Annullationsgebühr von CHF 300 erhoben.
Ab Beginn des Programms ist die volle Kursgebühr geschuldet.
- Abschlussprüfung
Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen Abschlussprüfung.
Die erste Teilnahme ist kostenlos.
Bei Nichtbestehen kann die Prüfung einmal wiederholt werden.
Gebühr für die Wiederholung:
CHF 150
- Leistungsindikatoren und freiwillige Tätigkeit im Praktikum
Während des Praktikums können Leistungsindikatoren definiert werden.
Diese dienen ausschliesslich der Beurteilung der Eignung für eine mögliche spätere Festanstellung im Rahmen des Traineeprogramms.
Teilnehmende sind in der Organisation ihrer Tätigkeit vollständig frei.
Es besteht insbesondere:
- keine Präsenzpflicht in den Räumlichkeiten von PRIVESTA
- keine Verpflichtung zu festen Arbeitszeiten
- keine Verpflichtung zur Kundenakquise
- keine Verpflichtung zum Verkauf von Immobilien
Obligatorisch sind ausschliesslich:
- Schulungstage
- Ausbildungstermine
- Coachingtermine
- das Ablegen der Abschlussprüfung
Alle weiteren Aktivitäten erfolgen freiwillig und eigenverantwortlich.
- Voraussetzungen für eine Festanstellung und Rückerstattung der Ausbildungsgebühr
Teilnehmende erhalten ein Angebot für eine Festanstellung bei PRIVESTA, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Bestehen der Abschlussprüfung
- mindestens zwei erfolgreiche Immobilienvermittlungen während des Praktikums
- keine schwerwiegenden Pflichtverletzungen
Teilnehmende, die diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten zusätzlich eine einmalige Rückerstattung der Ausbildungsgebühr von CHF 1’600.
- Tippgeberregelung
Teilnehmende, die die Abschlussprüfung bestehen, jedoch noch keine zwei Vermittlungen erzielt haben, können freiwillig als Tippgeber tätig sein.
Provision:
CHF 500 pro vermittelter Wohnung
Diese Tätigkeit erfolgt:
- ohne Arbeitsverhältnis
- ohne Weisungsbindung
- ohne organisatorische Eingliederung
- Kein Vermittlungs- oder Einkommenserwartungsversprechen
Die Teilnahme am Programm stellt keine Garantie für Einkommen oder Provisionen dar.
Der wirtschaftliche Erfolg hängt insbesondere ab von:
- persönlichem Engagement
- Marktbedingungen
- Verkaufsfähigkeiten
- Eigeninitiative
- Individuelle Zielsetzung der Teilnehmenden
Teilnehmende verfolgen unterschiedliche persönliche Ziele im Rahmen des Programms.
Das Programm kann insbesondere genutzt werden:
- zur Weiterbildung im Immobilienbereich
- zur Vorbereitung auf eine Tätigkeit im Immobilienvertrieb
Ergebnisse anderer Teilnehmender stellen keine Garantie für vergleichbare Resultate dar.
- Zusatzbestätigung der Teilnehmenden
Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden ausdrücklich, dass sie:
- den Charakter des Programms als Ausbildungs- und Assessmentprogramm verstanden haben
- zur Kenntnis genommen haben, dass ohne Erfüllung der in diesen AGB definierten Voraussetzungen kein Anspruch auf Einkommen, Vermittlungen oder eine Festanstellung besteht
- verstanden haben, dass eine Festanstellung sowie eine Rückerstattung der Ausbildungsgebühr nur unter den ausdrücklich geregelten Voraussetzungen (bestehende Abschlussprüfung und zwei erfolgreiche Immobilienvermittlungen) erfolgen können
- zur Kenntnis genommen haben, dass die Teilnahmegebühr unabhängig vom individuellen Erfolg geschuldet ist, sofern keine ausdrücklich geregelten Rückerstattungsvoraussetzungen erfüllt sind
Die Teilnehmenden bestätigen ferner, dass sie die Entscheidung zur Teilnahme eigenverantwortlich und nach sorgfältiger Abwägung ihrer persönlichen Ziele und Erwartungen getroffen haben.
- Eigentum an Leads und Kundenschutz
Alle Leads, Kundendaten, CRM-Informationen, Kontakte, E-Mails und sonstige geschäftsrelevante Informationen gelten als alleiniges Eigentum von PRIVESTA.
- Schutz von Schulungsunterlagen und Know-how
Alle Schulungsunterlagen, Präsentationen, Konzepte, Prozesse und Systeme sind vertrauliches Eigentum von PRIVESTA.
Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
- Vertraulichkeit
Teilnehmende verpflichten sich, sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von PRIVESTA vertraulich zu behandeln.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Teilnahme.
- Pflichten der Teilnehmenden
Teilnehmende verpflichten sich:
- Schulungstermine wahrzunehmen
- interne Regeln einzuhalten
- Firmenunterlagen vertraulich zu behandeln
- Ausschluss seitens PRIVESTA
PRIVESTA kann Teilnehmende ausschliessen bei:
- Fehlverhalten
- wiederholtem Fernbleiben
- Regelverletzungen
- Zahlungsverzug
Ein Ausschluss führt nicht zur Rückerstattung der Gebühren.
- Unterrichtsorganisation
Der Unterricht kann stattfinden:
- physisch an einem Standort
- digital über Online-Plattformen
PRIVESTA kann Ort oder Format bis 12 Stunden vor Beginn ändern.
- Datenschutz
Personendaten werden gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) bearbeitet.
- Haftung
PRIVESTA haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der Privesta GmbH.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die Ausbildung ist so konzipiert, dass sie problemlos neben einer bestehenden Tätigkeit absolviert werden kann. Mit einem cleveren Mix ausPräsenztagen und Online-Schulungen bleibt die Belastung überschaubar – und der Lernerfolg maximal.