Finanzielle Stabilität durch deutsche Immobilien
Erfolgreiche Investitionen in deutsche Immobilien

Impressum & AGB’s Privesta Academy

Privesta GmbH
Postfach
8580 Amriswil

info@privesta.ch

079 612 99 90

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Privesta GmbH und Privesta Academy (Marke der Privesta), nachstehend „Privesta“ genannt.

Version 01.10.2024

 

1.1.1    1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bildungsangebote, die mit der Privesta abgeschlossen werden. Mit der Anmeldung zu einem Bildungsangebot erklären sich die Studierenden/Assessment-Teilnehemr mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und sie sind an diese gebunden.

 

1.1.2    2. Anmeldung zum Bildungsangebot

Die Anmeldung muss schriftlich oder elektronisch erfolgen und wird bestätigt. Für Bildungsangebote über CHF 1‘000.- ist die handschriftliche Unterschrift zwingend notwendig. Die Teilnehmerzahl für Bildungsangebote mit Präsenzunterricht ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Der Start für Bildungsangebote im Selbststudium ist jederzeit möglich.

 

1.1.3    3. Rücktritt vor Beginn des Bildungsangebots (Annullation):

Ein Rücktritt vom Bildungsangebot ist nach erfolgter schriftlicher Zusage (unterzeichnete Ausbildungsvereinbarung) nicht mehr möglich. Ab diesem Zeitpunkt ist das Depot (999.-) in jedem Fall geschuldet.

Sollte die Schulung noch nicht gestartet worden sein, wird das einbezahlte Depot abzüglich einer Umtriebsentschädigung von CHF 300.– zurückerstattet.
Bereits erhaltene Lernmedien sind in einwandfreiem, ungebrauchtem Zustand zurückzugeben. Andernfalls behalten wir uns vor, die bearbeiteten oder beschädigten Materialien zusätzlich in Rechnung zu stellen.

Eine Abmeldung nach Beginn der Schulung gilt als ordentliche Kündigung gemäss Ziffer 8 der Ausbildungsvereinbarung.

 

1.1.4 4. Finanzielle Bestimmungen / Zahlungsbedingungen

 

Zu den Gebühren für Prüfungen sind die lehrgangsspezifischen Angaben auf den Anmeldeformularen zu beachten. Sofern nicht anders vermerkt, sind Gebühren für externe Prüfungen nicht im Kursgeld inbegriffen. Interne Prüfungen sind kostenlos. Die Gebühr des Bildungsangebots ist grundsätzlich vor Beginn des Bildungsangebots fällig und zahlbar. Bei Ratenzahlung (Semester- oder Monatsrate) ist die Rate vor Beginn des Semesters bzw. Monats fällig und zahlbar. Für Studierende mit Domizil im Ausland erfolgt die Lehrmittellieferung nur gegen Vorauszahlung. Mit der Rechnung werden ein oder mehrere ESR-Einzahlungsscheine zugestellt. Zur Zahlung sind ausschliesslich diese Einzahlungsscheine zu verwenden. Die Zahlungstermine sind auf den Rechnungsunterlagen vermerkt. Die Zahlung kann per Rechnung, TWINT, Kreditkarte oder in drei Raten erfolgen. Die Privesta behält sich vor, Studierende, die ihrer Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nachkommen, zu sperren bzw. aus dem Bildungsangebot auszuschliessen. Vor der Erteilung des jeweiligen Leistungsausweises muss auf jeden Fall die gesamte Gebühr des Bildungsangebots bezahlt sein.

1.1.5    5. Preisgarantie

Die Gebühr des Bildungsangebots bleibt für die Dauer des Bildungsangebots unverändert. Nach Kündigung und Wiederanmeldung oder nach einem Übertritt in ein anderes Bildungsangebot gelten die dann gültigen Gebühren. Vorbehalten bleiben die unter Punkt 7 aufgeführten Bestimmungen.

 

1.1.6    6. Lernmedien

In der Gebühr des Bildungsangebots sind alle Lernmedien inbegriffen.

Nicht in der Gebühr des Bildungsangebots inbegriffen sind Verpflegung, Reise und Unterkunft, für externen Präsenzunterricht bzw. Seminare, Gebühren für zu wiederholende Prüfungsleistungen, Studienhilfsmittel wie Gesetzesbücher, Taschenrechner etc. Sofern nicht anders vermerkt, sind Gebühren für externe Prüfungen nicht im Kursgeld inbegriffen.

 

1.1.7    7. Rückerstattung der Ausbildungsgebühr im Rahmen des Assessments

Die Ausbildungsgebühr im Rahmen des Assessments wird ausschliesslich bei bestandenem Assessment zu 100 % zurückerstattet. Ein Assessment gilt als bestanden, wenn sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung erfolgreich absolviert wurden und die vereinbarten Zielvorgaben (Vier Wohnungsverkäufe) erfüllt sind.

Als Zielvorgabe gelten in der Regel vier erfolgreich abgeschlossene Wohnungsverkäufe, wobei mindestens vier Verkäufe in jedem Fall erforderlich sind. Nach Erfüllung aller genannten Voraussetzungen wird die Assessmentgebühr in Höhe von CHF 999.– vollständig zurückerstattet.

In allen anderen Fällen erfolgt keine Rückerstattung. Dies betrifft insbesondere:

  • wenn das Assessment nicht bestanden wird,

  • wenn die Ausbildung vorzeitig abgebrochen wird,

  • oder wenn ein Ausschluss aufgrund von Fehlverhalten erfolgt (z. B. zwei unentschuldigte Absenzen, unangemessenes Verhalten oder wiederholte Verstösse gegen interne Regeln – sogenannter „zweiter Strike“).

In diesen Fällen wird das Depot als Gebühr für die bis dahin geleisteten Schulungen, Prüfungen und administrativen Aufwände einbehalten, und eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.

 

1.1.8    8. Kündigung

Das Assessment dauert in der Regel 4 bis 6 Monate. Nach Ablauf dieses Zeitraums findet kein weiteres Assessment statt.
Wird das Assessment verlängert oder erneut durchlaufen – z. B. aufgrund nicht bestandener Prüfungen oder nicht erreichter Zielvorgaben – besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits entrichteten Assessmentgebühr.
Für eine Verlängerung des Assessments wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.
Wird jedoch das vollständige Assessment über die Dauer von 6 Monaten erneut absolviert, fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von CHF 600.– an.

Ein Rücktritt oder Abbruch des Assessments ist ab Beginn jederzeit möglich, jedoch besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, wenn das Assessment vorzeitig abgebrochen wird.

Teilnehmende, die vom Assessment ausgeschlossen werden – zum Beispiel aufgrund von unentschuldigtem Versäumen von Terminen, wiederholtem Zuspätkommen, respektlosem Verhalten, schädigendem Verhalten gegenüber Personen oder dem Unternehmen, oder bei Verstössen gegen das Konkurrenzverbot – verlieren ebenfalls jeden Anspruch auf Rückerstattung.

 

1.1.9    9. Ausschlussmöglichkeit seitens der PRIVESTA

Die PRIVESTA behält sich das Recht vor, Studierende aufgrund widerrechtlichen, unsittlichen, unmoralischen oder disziplinwidrigen Verhaltens oder mangelhafter Leistungen vom Bildungsangebot auszuschliessen. Allfällige künftig entstehende Kosten im Zusammenhang mit dem Bildungsangebot sind durch die betreffenden Studierenden zu tragen. Sollten durch das Verhalten von Studierenden zusätzliche Kosten entstehen z. B. durch die Wiederholen des Bildungsangebots oder andere Umstände, sind diese vollumfänglich von den betreffenden Studierenden zu tragen.

1.1.10  10. Standortwechsel bei realem Präsenzunterricht

Liegen für einen Standort bei einem neuen Bildungsangebot oder bei einem neuen Kurs eines laufenden Bildungsangebots nicht genügend Anmeldungen vor, behält sich PRIVESTA vor, den Präsenzunterricht zu verschieben oder an einem anderen Standort durchzuführen. Zusatzkosten, die als Folge des Standortwechsels den Studierenden entstehenden, werden nicht erstattet. Die Studierenden haben jedoch bei einem Standortwechsel die Möglichkeit, einen neuen Vertrag zum Bildungsangebot ohne Kostenfolge zu annullieren bzw. einen bestehenden Vertrag zum Bildungsangebot per Semester- bzw. Kursende zu kündigen.

1.1.11  11. Unterbruch des Studiums

Ein Unterbruch des Assessments ist nur aus triftigem Grund, insbesondere bei chronischer Krankheit, möglich und muss schriftlich beantragt werden. Dem Antrag ist ein gültiges Arztzeugnis beizulegen. Der Unterbruch wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Kurslleitung wirksam. Die Assessmentgebühr ist in jedem Fall vollständig zu begleichen, auch bei Unterbruch. Wird das Assessment zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen, entscheidet die Schulleitung über die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen. Die maximale Dauer des Assessments beträgt 6 Monate. Wird diese Dauer durch den Unterbruch überschritten, gilt das Assessment als beendet; eine Neuanmeldung ist erforderlich, und eine Rückerstattung der Gebühr ist ausgeschlossen.

1.1.12  12. Studiengangsrelevante Dokumente

Alle studiengangsrelevanten Dokumente wie Reglemente, Wegleitungen, Datenpläne des Präsenzunterrichts etc., bilden einen integrierenden Bestandteil dieser AGB. Weitere Reglemente und Dokumente können im Rahmen des Weisungsrechts der PRIVESTA jederzeit als verbindlich erklärt werden.

1.1.13  13. Unterrichtsorganisation / höhere Gewalt

Der Unterricht findet gemäss der Ausschreibung des Bildungsangebotes statt:

  • Physisch, in den Räumlichkeiten des Schulstandortes oder in den im Vorfeld kommunizierten anderen Unterrichtsorten.
  • Virtuell, über die eingesetzten Plattformen der PRIVESTA.

Die PRIVESTA behält sich das Recht vor, in besonderen Situationen den Unterricht im Klassenzimmer zu denselben Konditionen in Fernunterricht umzuwandeln, wenn die Durchführung des Unterrichts im Klassenzimmer nicht aufrechterhalten werden kann.

1.1.14  14. Bildungsportal

Es werden ein internetfähiger PC mit einem gängigen Betriebssystem und den entsprechenden MSOffice-Programmen sowie eine gültige persönliche E-Mail-Adresse benötigt.

Rechte zur allgemeinen Nutzung des Bildungsportals sowie besonderer Bereiche des Bildungsportals können nur durch PRIVESTA erteilt werden, sind immer auf bestimmte, rechtlich zulässige Nutzungen eingeschränkt und nicht ausschliesslich. Sie beziehen sich ausdrücklich immer auf eine bestimmte Person (Nutzer). Anderen Personen darf kein Zugang verschafft werden. Mit Austritt aus dem Bildungsangebot endet der Zugang zu den bildungsangebotsrelevanten Inhalten im Bildungsportal.

Sollten im Rahmen der Nutzung des Bildungsportals durch den Nutzer Immaterialgüterrechte oder Know-how geschaffen worden sein, so steht daran PRIVESTA ein unentgeltliches Nutzungsrecht zu.

1.1.15  15. Versicherungen

PRIVESTA ist gegenüber dem Bundesamt für Sozialversicherung und der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse verpflichtet, Studierende zur Abklärung der AHV-Beitragspflicht zu melden, die im vorangehenden Kalenderjahr das 20. Altersjahr erreicht haben. Diese Meldepflicht hilft den betreffenden Studierenden, AHV-Beitragslücken zu vermeiden, die sich negativ auf die zukünftigen Rentenleistungen auswirken.

  1. Der Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung oder anderer notwendiger Versicherungen ist Sache der Studierenden.
  2. Sollten durch einen Teilnehmenden des Assessments effektive Immobilienverkäufe vermittelt werden, ist der/die Teilnehmende provisionsberechtigt. Die Provision wird ausschliesslich per Banküberweisung ausbezahlt. Dabei werden die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen und von PRIVESTA ordnungsgemäss abgeführt und bezahlt.
  3. Sollten Teilnehmende Leistungen einer Arbeitslosenkasse beziehen (z. B. bei Anmeldung beim RAV), gelten die ausbezahlten Vermittlungsprovisionen als Zwischenverdienst. Es ist die Pflicht jedes Assessments-Teilnehmenden, PRIVESTA unverzüglich zu informieren, wenn solche Leistungen bezogen werden.

1.1.15  15. Abschluss und Anerkennung

Teilnehmende, die sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung erfolgreich absolvieren, erhalten von PRIVESTA ein Privesta-Diplom als offizielle Auszeichnung für das bestandene Assessment.

Teilnehmende, die darüber hinaus auch die Zielvorgaben erfüllen (in der Regel mindestens vier erfolgreich abgeschlossene Wohnungsverkäufe), erhalten die Möglichkeit, bei PRIVESTA angestellt zu werden.

Wer beide Anforderungen erfüllt – also die Prüfungen besteht und die Ziele erreicht –, erhält sowohl das Diplom als auch die Möglichkeit zur Anstellung.

Wer nur die Prüfungen besteht, jedoch die Zielvorgaben nicht erfüllt, erhält das Diplom, hat jedoch keinen Anspruch auf eine Anstellung bei PRIVESTA.

1.1.16 16. Urheberrechtlicher Schutz

Die Studierenden nehmen zur Kenntnis, dass jegliche Inhalte urheberrechtlichen Schutz geniessen. Jede über die eigene private Nutzung hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung dieser Inhalte ist den Studierenden ausdrücklich untersagt. Auch die Verbreitung auf sozialen Medien, die über den Kreis der Mitstudierenden hinausgeht, ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung können rechtliche Schritte ergriffen werden. In den studiengangsrelevanten Dokumenten wird der Umgang mit sozialen Medien definiert.

 

1.1.17  17. Datenschutz

Durch die Anmeldung erklären sich die Studierenden mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes für Zwecke der Studiengangs- und Prüfungsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Bildung bis auf Widerruf einverstanden. Die PRIVESTA verpflichtet sich, alle Daten vertraulich zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.. Die PRIVESTA ist zudem berechtigt, Daten an andere Unternehmen weiterzugeben, wenn dies zur Erbringung der Dienstleistung der PRIVESTA notwendig ist, z.B. im Fall, in dem mehr als ein Unternehmen in die Durchführung eines Studiengangs involviert ist. Vorbehalten bleibt im Übrigen die Weitergabe von Daten, zu der die PRIVESTA gesetzlich verpflichtet ist (z.B. gesetzliche Rechenschaftspflichten gegenüber den Bildungsbehörden).

Mit der Anmeldung erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Grundsätzen einverstanden

1.1.18  18. Schlussbestimmungen

Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen der PRIVESTA werden bei jeweiligem Inkrafttreten durch Veröffentlichung in geeigneter Form im Internet mitgeteilt und gelten für alle Studierenden. Individuelle ergänzende oder abändernde Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung beider Vertragsparteien und der Schriftform.

 

1.1.19  19. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Für den Vertrag zum Bildungsangebot gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Für Streitigkeiten sind die Gerichte in Thurgau zuständig.